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Zweiter Prozess um rassistischen Brandanschlag auf Asylheim

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Erst Jahrzehnte nach einem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim wird ein Täter verurteilt. Ab Dienstag steht ein zweiter Mann in dem Fall vor Gericht.

Koblenz/Saarlouis (dpa) Mehr als 32 Jahre nach der Tat beginnt am Dienstag (9.30 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Koblenz ein zweiter Prozess um einen rassistischen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis. Ein 54 Jahre alter Deutscher ist wegen Beihilfe zum Mord und Beihilfe zum Mordversuch in 20 Fällen angeklagt. Der Angeklagte vertrete eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie, heißt es vom Generalbundesanwalt laut einer Mitteilung des Oberlandesgerichts. 

Der heute 54-Jährige soll sich demnach in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 mit zwei weiteren Männern in einer Gaststätte in Saarlouis getroffen haben. „Die Gruppe tauschte sich über die seinerzeit zahlreichen vor allem in Ostdeutschland stattfindenden rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer aus“, heißt es zu den Vorwürfen. An diesem Abend soll der heute 54-Jährige laut Behörde gesagt haben: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“

Brandanschlag fordert einen Toten und zwei Verletzte

Von diesen Worten soll einer seiner Begleiter beeinflusst und bestärkt worden sein, heißt es weiter. Der heute 52-Jährige hat nach Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz 1991 Feuer in dem Asylbewerberheim in Saarlouis gelegt. Bei dem Brand starb der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Der 52-Jährige wurde bereits im Oktober unter anderem wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In dem nun startenden Prozess wegen Beihilfe sind zunächst Verhandlungstage bis Anfang Juni terminiert.

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AfD verliert erneut Prozess

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Berlin (dpa/IZ) Das Bundesinnenministerium (BMI) muss seine Aussagen über den Anteil rechtsextremistischer Mitglieder der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022 vorerst nicht ändern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Das Ministerium sei nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen, hieß es. Im Bericht hieß es, die Partei habe „gegenwärtig schätzungsweise ein extremistisches Personenpotential von etwa 10 000 Personen¶ beziehungsweise „von 30 bis 40 % aller AfD-Mitglieder“. (Az.: VG 1 L 340/23) 

Die Partei wollte dem BMI diese Aussage im Eilverfahren vorläufig untersagen. Sie hält sie für nicht haltbar. Die entsprechende Passage sollte im Verfassungsschutzbericht vorerst gelöscht werden. Nach der Niederlage in erster Instanz hat die AfD nach Angaben des Gerichtssprechers bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. 

„Hinreichendes Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential“

Die Partei sieht sich laut Gericht in ihrer Betätigungsfreiheit verletzt. Zudem verstoße die Darstellung gegen das Sachlichkeitsgebot und die Neutralitätspflicht, argumentierte sie. Aus Sicht des Gerichts ist die Berichterstattung jedoch zulässig und verstößt nicht gegen die Gebote staatlicher Neutralität und der Sachlichkeit. Es lägen „tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotential bei einem Teil der Mitgliedschaft der AfD vor“, teilte es mit. 

Der Bericht gebe den Begriff des Rechtsextremismus zutreffend wieder in Bezug darauf, dass nach rechtsextremer Vorstellung die Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nation oder „Rasse“ über den Wert eines Menschen entscheide und eine solche ethnisch-rassisch definierte „Volksgemeinschaft“ die zentralen Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung missachte. Diese Zuordnung habe das BMI zutreffend auf Grundlage der Stärke des früheren „Flügels“ der AfD und des Netzwerkes um den Thüringer Landes-, und Fraktionschef Björn Höcke gezogen. Es komme nicht auf die angebliche Auflösung des „Flügels“ an, weil damit das Potenzial nicht verschwunden sei. Die Schätzung der Personenzahl sei nicht als willkürlich anzusehen. 

Bereits die Junge Alternative gilt als gesichert rechtsextrem

Für die AfD ist es die zweite Niederlage vor Gericht binnen kurzer Zeit. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht Köln mitgeteilt, dass die Einstufung der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als gesichert extremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) rechtens ist. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. (Az: 13 L 1124/23) 

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Wiener Terrorprozess vor Urteil: Mutmaßliche Helfer beteuern Unschuld

Wien (dpa). Vor dem Urteil in dem Prozess um den Wiener Terroranschlag von November 2020 haben sich mutmaßliche Helfer des islamistischen Attentäters von ihm distanziert und ihre Unschuld beteuert. Laut der Staatsanwalt sollen die sechs Angeklagten den von der Polizei erschossenen Täter bei der Planung und bei der Beschaffung der Waffen unterstützt haben.

Der 20-jährige Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) tötete am 2. November 2020 im Wiener Stadtzentrum vier Menschen. Eines der Todesopfer war eine deutsche Studentin. 23 Menschen wurden teils schwer verletzt, auch unter ihnen waren einige Deutsche. Der Täter wurde in der Nacht des Attentats getötet.

„Für mich war das eine abscheuliche Tat, die in keiner Weise zu rechtfertigen ist“, sagte ein Angeklagter, der den späteren Täter in die slowakische Hauptstadt Bratislava gefahren hatte, wo dieser erfolglos versuchte, Munition zu kaufen. Er habe nicht mitbekommen, was der Täter plante. „Ich distanziere mich von jeder terroristischen Gruppe“, sagte er.

Ein anderer Angeklagter gab zu, dass er in die Vermittlung von Schusswaffen involviert war. „Ich bereue es zutiefst“, sagte er. „Aber ihr könnt sicher sein, dass ich nie mit terroristischen Sachen zu tun hatte“, sagte er zu den Geschworenen, bevor sie sich zur Beratung zurückzogen. Mit dem Urteil wurde frühestens am Nachmittag gerechnet.

Den Angeklagten wird unter anderem die Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord sowie an terroristischen Vereinigungen vorgeworfen. Ihnen drohen je nach ihrem Alter als Höchststrafen 20 Jahre Gefängnis oder lebenslange Haft.

Zum Mord an Marwa El-Sherbini bleiben einige Fragen offen. Von Peter Kleinert

(NRHZ). In einem „NRhZ“-Beitrag vom 8. Juli 2009 hatte Sabine Schiffer nicht nur ihre Bestürzung über den Mord, sondern auch über „die Art der Berichterstattung über die antiislamische Messerattacke in […]

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