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Taliban sollen höhere Mädchenschulen in Afghanistan öffnen

taliban

Die Taliban wurden von der UNO aufgefordert, die Einrichtungen für höhere Bildung für Mädchen zu öffnen.

Kabul (dpa). Angesichts des Verbots von Mädchenbildung in weiterführenden Schulen in Afghanistan vor zwei Jahren haben die Vereinten Nationen die dort regierenden Taliban dazu aufgefordert, höhere Mädchenschulen wieder zu öffnen.

Taliban verletzen laut Guterres Menschenrechte

„Mädchen gehören in die Schule“, schrieb UN-Generalsekretär António Guterres auf der Plattform X, ehemals Twitter, am 18. September. „Lasst sie wieder rein.“ Die Schließung von Mädchenschulen ab der 7. Klasse nannte er eine „nicht zu rechtfertigende Verletzung von Menschenrechten, die dem gesamten Land langfristigen Schaden zufügt“.

Foto: Word Bank Photo Collection, via flickr | Lizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International rief die Taliban dazu auf, die Schulen umgehend wieder zu öffnen. Die Zukunft und Träume Tausender afghanischer Mädchen stünden auf dem Spiel, schrieb die Organisation auf X.

Keine weiterführende Bildung für Mädchen und Frauen

Die militanten Taliban sind seit August 2021 wieder in Afghanistan an der Macht. Sie haben seither die Rechte von Frauen und Mädchen stark eingeschränkt, vor allem im Bildungsbereich.

Mädchen dürfen nur bis zur 6. Klasse in die Schule gehen und auch keine Universitäten mehr besuchen. Afghanistan ist so das einzige Land der Welt, in dem es Beschränkungen für die Bildung von Frauen gibt.

Foto: USAID, via Pixnio | Lizenz: Public Domain

Sie erklären das damit, dass dies nicht mit ihrer Auslegung des islamischen Rechts, der Scharia, vereinbar sei. Das Verbot löste weltweit Verurteilungen aus. Es gilt weiter als das größte Hindernis, damit ihre Regierung international anerkannt wird.

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IGMG: Rechte haben nichts an Schulen zu suchen

Schule Rechte Rechtsextreme

Rechte haben nach Ansicht der IGMG nichts an Deutschlands Schulen zu suchen.

Köln (iz). In den letzten Wochen wurde wiederholt über rechtsextreme Aktivitäten an Schulen berichtet. In einigen Fällen gingen die Bestrebungen von Schülern aus. Andererseits wurden in den letzten Jahren Fälle von Lehrern mit eindeutig extremistischen Einstellungen bekannt. Ein Beispiel dafür ist der ehemalige Berliner „Volkslehrer“, Nikolai Nerling.

Foto: knirpsdesign | Shutterstock

IGMG: Brandbrief sei keine Überraschung

Am Montag meldete sich die IGMG mit einer Stellungnahme hierzu zu Wort. Hilferufe von LehrerInnen über rechtsextreme Tendenzen kämen nicht überraschend, so der muslimische Dachverband. „Ausgrenzung, Mobbing und Gewalt sind für viele Schülerinnen und Schüler leider Alltag an unseren Schulen.“ Der „Brandbrief“ zweier Brandenburger LehrerInnen deute nur den Umfang dieses Problems ans.

Leider gebe es an Bildungseinrichtungen ebenso viele Lehrkräfte, die selbst mit rechtsextremen Positionen auffielen. „Die allermeisten Fälle werden von den Betroffenen aus Angst vor Repressalien nicht öffentlich gemacht. Schulleitungen wiegeln oft ab, verharmlosen oder ergreifen Partei für die Lehrkräfte.“

Oft handle es sich dabei um Andeutungen oder abwertende Bemerkungen in Zweiergesprächen, die die Gesinnung zwar erkennen ließen, aber nicht nachzuweisen seien. Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien würden oft allein gelassen und müssen schweigen – meist aus Angst vor schlechten Noten, Mobbing oder anderen Repressalien.

Rassismus

Foto: Freepik.com

Muslimische SchülerInnen im Fokus des Hasses

Nach IGMG-Angaben seien insbesondere „muslimische Schülerinnen und Schüler“ gleich oft mehrfach von diesem Hass betroffen. Neben einem allgemeineren Rassismus träfen sich zusätzlich Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit. „Insbesondere muslimische Schülerinnen, die ein Kopftuch tragen, sind in besonderem Maße Vorurteilen und antimuslimischem Rassismus ausgesetzt.“

Die IGMG berichtete von „zahlreichen Anfragen“ an die Religionsgemeinschaft sowie von „Hilflosigkeit der Betroffenen“. Das Problem struktureller Natur und dürften keinesfalls nur als Einzelfälle behandelt werden. Ein Beispiel dafür sei die Art und Weise, wie mit Fällen in Berlin oder Ravensburg umgegangen werde.

„Die Politik ist gut beraten, den Brandbrief der Lehrerinnen und Lehrer zum Anlass zu nehmen, Rechtsextremismus und jede andere Form von Rassismus an Schulen auf die Tagesordnung zu setzen – unabhängig davon, ob er von Schülerinnen und Schülern oder von Lehrerinnen und Lehrern ausgeht“, so die IGMG-Stellungnahme. (sw)

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Bildung: Kann man Glück lernen?

Glück Kopftuch

„Und wir möchten vor allem, dass sie die Kompetenz haben, dieses Glück für sich zu entdecken und entwickeln.“ (KNA). Seit knapp zehn Jahren gibt es an bayerischen Schulen das Fach […]

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Europäische Muslime fordern das Recht auf Bildung und Wissen für afghanische Mädchen

Rom (EULEMA/iz). Am 27. Dezember veröffentliche die NGO EULEMA (Europan Muslim Leaders Majlis) eine Stellungnahme über jüngste Maßnahmen der in Afghanistan regierenden Taliban, Mädchen und Frauen aus allen Bereichen der höheren und akademischen Bildung auszuschließen. Der zuständige Minister, Nida Nadim, wies diesen Wissenserwerb von Frauen zurück, weil er angeblich gegen „islamische und afghanische Werte“ verstoßen würde.

Bereits zuvor wurde diese Entscheidung durch die Organisation für islamische Zusammenarbeit (OIC) zurückgewiesen: „Die OIC kann die Entscheidung nur verurteilen und fordert die Behörden in Kabul auf, sie rückgängig zu machen, um die Übereinstimmung zwischen ihren Versprechen und den tatsächlichen Entscheidungen zu gewährleisten.“ Die jetzige afghanische Regierung hätte für ihren Entschluss keinen Rückhalt bei Mitgliedsstaaten oder muslimischen Organisationen.

EULEMA bekundete in dem Schreiben „unsere Solidarität mit allen Gläubigen und Bürgern, einschließlich unserer Schwestern und ihrer Familien in Afghanistan, für Bildung, Menschenrechte, Religionsfreiheit und Würde“. Muslimische Gelehrte wie Mustafa Ceric und andere seien „sehr darauf bedacht“, eine authentische Lesart des Islam mit universellen Aspekten wie das Recht auf Bildung zu verbinden. „Es darf keinen künstlichen Missbrauch der Schari’a geben.“

Für 2023 kündigte der Rat die Schaffung von Arbeitsgruppen an. Diese sollen „radikalen und ideologischen“ Fehlinterpretationen entgegenwirken.

Unterzeitung wurde die Stellungnahme unter anderem von Mustafa Ceric (Bosnien, Amina Baghajati (Österreich) und Abdassamad El Yazidi (Deutschland).

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Für die Kinder: Westafrika kämpft um Bildung

In vielen Ländern Westafrikas fängt gerade ein neues Schuljahr an. Für den Kauf von Heften, Büchern und Uniformen müssen Eltern sogar Kredite aufnehmen. Vielen Millionen Kindern bleibt der Schulbesuch sogar […]

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Bildung: Erstes deutschsprachiges Online-Portal zu islamischer Kunst

Berlin (KNA/smb). Islam-Infos direkt ins Klassenzimmer: Lehrer an Schulen und Universitäten sowie Kita-Erzieher können sich ab sofort im Online-Portal „Islamic Art“ des Museums für Islamische Kunst über islamisch geprägte Kulturen informieren. Es gebe im deutschsprachigen Raum derzeit noch keine digitale Plattform dieser Art, erklärte Museumsdirektor Stefan Weber am Dienstag in Berlin. Gerade Pädagogen hätten aber ein großes Informationsbedürfnis zu diesem Thema. „Islamic Art“ ist ab sofort online in Deutsch, Englisch und Arabisch verfügbar.

Das Museum für Islamische Kunst in Berlin beherbergt etwa 100.000 historische Objekte. Hier von ausgehend werden unter islamic-art.smb.museum die vier Themenbereiche Stories, 360°-Touren, Mediathek und Digitales Lernen vorgestellt. Sie ermöglichen demnach einen multimedialen Zugang zu den Exponaten, vermitteln grundlegende Kenntnisse zum Islam und geben Einblicke in die Arbeit des Museums.

Stories führen durch die Themenwelten der Sammlung des Museums für Islamische Kunst, ermöglichen einen multimedialen Zugang zu den Objekten und geben spannende Einblicke in die Arbeit im Museum. Durch sammlungsübergreifende Verknüpfungen laden die Stories zum Erkunden verwandter Objekte, Themen und Geschichten ein. Sie zeigen, dass Kunst- und Kulturgeschichte nur im Kontext von Vielfalt, Veränderung, Migration, Austausch und Mobilität denkbar und erzählbar sind.

360°-Touren machen Themen des Museums in generischen Räumen virtuell erfahrbar. User*innen bekommen einen explorativen Zugang zu den Objekten der Sammlung. Ein erstes Highlight ist die Musik-Tour, die sich aus verschiedenen Formaten zusammensetzt.

Über die Mediathek erhalten Nutzer*innen Zugang zu Filmen, Musikvideos, Bildern, Audio-Dateien und E-Publikationen, die Einblicke in die Museumsgeschichte und die Restaurierung von Objekten geben sowie über die Historie und das Kulturerbe von islamisch geprägten Kulturräumen informieren.

Der Bereich Digitales Lernen bringt Islamische Kunst- und Kulturgeschichte direkt ins Klassenzimmer. Die Materialien aus dem von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderten Projekt „Gemeinsame Vergangenheit – Gemeinsame Zukunft II“ orientieren sich an den Lehrplänen und können so im regulären Schulunterricht vieler Fächer (u.a. Kunst, Musik, Ethik/Religion, Politik) und Klassenstufen genutzt werden.

Link zur Webseite:
https://islamic-art.smb.museum/

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Wissensvermittlung in Qur’anschulen: Gesundheit braucht Erziehung

Die heutige muslimische Jugend steht vor schwierigen Zeiten. Wir leben in einer dominanten Kultur, die sich über den Globus verbreitet hat und die unseren Glauben konstant herausfordert. Das betrifft nicht […]

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„IZ-Begegnung“ mit dem Ökonomen Thomas Meyer zum herrschen Finanzsystem und der grenzenlosen Geldschöpfung

(iz). Thomas Mayer, einst Chefökonom der Deutschen Bank, kritisiert in seinem neuen Buch unser Geldsystem fundamental. Gerade weil er lange Zeit im Finanzsystem tätig war, hat seine Kritik Hand und Fuß. Mayer, der seit seinem Abgang bei der Deutschen Bank eine Denkfabrik für die Vermögensverwaltung Flossbach der Storch AG in Köln aufbaut, mahnt, dass unser Geldsystem wieder in eine Krise geraten könnte und fordert ein neues Währungssystem.

Islamische Zeitung: Herr Mayer, in Ihrem Buch „Die neue Ordnung des Geldes“ fordern Sie eine grundlegende Reform. Warum ist die Geldordnung, auf der unser gesamtes Wirtschaftssystem beruht, in Ihren Augen zum Scheitern verurteilt?

Thomas Mayer: Das Problem ist, dass in unserer Geldordnung das Geld durch Verschuldung geschaffen wird. Giralgeld, das den weitaus größten Teil der gesamten Geldmenge ausmacht, wird von den Geschäftsbanken durch die Vergabe von Krediten erzeugt.

Wenn Sie bei der Bank einen Kreditvertrag abschließen, dann schreibt Ihnen die Bank das Geld auf dem Girokonto gut. Es ist nicht nötig, dass die Bank Ersparnisse einsammelt, bevor sie den Kredit vergeben kann. Der Kreditnehmer kann nun Waren oder sonstige Dinge kaufen, indem er das frisch erzeugte Geld an den Verkäufer überweist. Giralgeld ist also privates Schuldgeld: Der Kreditnehmer schuldet es der Bank und die Bank schuldet es dem Verkäufer der Waren.

Die Zentralbank begleitet den Prozess, indem sie die Banken mit Reservegeld und die Bürger mit Banknoten nach Bedarf versorgt. Von dieser Geldordnung profitieren sowohl die Kreditnehmer als auch die Banken – die einen, weil sie frisches Geld in die Hand bekommen und die anderen, weil sie die Zinsmarge zwischen Kredit- und Einlagenzins einstreichen.

Daher kommt es immer wieder zu übermäßiger Geldproduktion und folglich zu Schuldenpyramiden. Wenn diese dann einstürzen, muss der Steuerzahler für die Kosten aufkommen. Das geht nur so lange gut, bis die steuerzahlenden Bürger verstehen, dass sie am Ende immer die Zeche zahlen.

Islamische Zeitung: Sie entwerfen in Ihrem Buch eine radikal neue Finanzordnung und sprechen von einem „Aktivgeldsystem“. Was kann man sich darunter vorstellen?

Thomas Mayer: Ich nenne das oben beschriebene Schuldgeld „Passivgeld“, weil es auf der Passivseite der Bilanzen der Banken steht. Es stellt eine Verpflichtung dar. Im Gegensatz dazu definiere ich „Aktivgeld“ als Vermögenswert, der auf der Aktivseite einer Bilanz steht. Gold und Silber, die früher einmal als Geld dienten, sind Vermögenswerte, waren also „Aktivgeld“, da sie nicht über Verschuldung entstanden.

Heute sind Kryptowährungen, wie Bitcoin, Aktivgeld, weil sie ebenfalls nicht über Verschuldung entstehen sondern, wie im Fall von Bitcoin, elektronisch „geschürft“ werden. Eine Aktivgeldordnung ist also nichts Neues. Sie ist nur die Weiterentwicklung des Edelmetallstandards früher Jahrhunderte.

Islamische Zeitung: Wie bewerten Sie das Vorgehen der EZB, die nicht demokratisch legitimiert ist? Was für Auswirkungen hat dies auf die Bürger Europas?

Thomas Mayer: Bei der Konstruktion der EWU wurden gravierende Fehler gemacht. Eine Währungsunion souveräner Staaten kann nur als Aktivgeldordnung gestaltet werden, denn die Passivgeldordnung braucht immer den Staat, der die öffentlich-private Partnerschaft zwischen Banken und Zentralbank zur Geldproduktion regelt und in der Krise den Einsatz von Steuergeldern zur Stützung des Schuldgelds legitimiert.

Da wir keinen Eurostaat haben, hat die EZB in der Krise staatliche Funktionen übernommen, um den Euro zu erhalten. Als Käufer der letzten Instanz für Staatsanleihen bestimmt sie, welche Staaten frisches Geld zu welchen Konditionen bekommen. Für diese Aufgabe ist die EZB aber nicht demokratisch legi­timiert. Sie kann sich auch nicht dem Druck mächtiger Staaten entziehen, ­frisches Geld zu günstigen Konditionen bereitzustellen.

Letzten Endes wird die EZB daher zur Beute der mächtigen Staaten in der EWU werden. Die Folge davon ist, dass der Euro als Schwachwährung enden wird.

Islamische Zeitung: Wie kommt es, dass kritische Fragen bezüglich unseres Geldsystems eher skeptisch betrachtet werden? Die Österreichische Schule hat eher eine Außenseiterrolle und auch sonst in der akademischen Welt gibt es fast gar keine kritische Auseinandersetzung zum herrschenden Geldsystem…

Thomas Mayer: Ich finde es in der Tat erstaunlich, wie schwach die ökonomische Wissenschaft auf die Finanzkrise reagiert hat. Der wissenschaftliche Mainstream scheint die Symptome mit den Ursachen der Finanzkrise zu verwechseln.

Vielleicht liegt dies daran, dass sich die akademischen Ökonomen gerne als exakte Wissenschaftler, wie die Physiker, begreifen. Dann sieht man das vorherrschende Paradigma als Verkörperung der Spitze der Erkenntnis an. Meines Erachtens ist die Ökonomie aber eine Sozialwissenschaft und muss gesellschaftliche Ordnungen, wie sie auch die Geldordnung darstellt, kritisch hinterfragen.

Islamische Zeitung: Was denken Sie, wie wird sich das Finanzsystem in der Zukunft noch am Leben erhalten können? Was könnte zu einem Umdenken führen?

Thomas Mayer: Unsere gegenwärtige Geldordnung und unser Finanzsystem sind von drei Seiten unter Druck. Technische Innovationen bedrohen die herkömmlichen Zahlungsweisen mit Papiergeld und Banküberweisung.

Zunehmende staatliche Regulierung raubt den Banken die Freiheit zur Gestaltung ihrer Geschäfte, und die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken nimmt ihnen die Gewinne aus der Geldproduktion durch Kreditvergabe. Diese Entwicklungen werden langfristig zum Zerfall unser bestehenden Geldordnung führen. Der Auslöser für einen grundlegenden Umbau dürfte die nächste Rezession und damit verbundene Finanzkrise sein.

Islamische Zeitung: Sie waren Chefvolkswirt bei der Deutschen Bank. Wie reagieren eigentlich ihre ehemaligen Kollegen auf ihr Buch?

Thomas Mayer: Bisher hat mir noch niemand widersprochen. Ob das Zustimmung oder Desinteresse bedeutet, kann ich nicht beurteilen.

Islamische Zeitung: Vielen Dank für das Interview.

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Karlsruhe erkennt Wirklichkeit an

Erfolgreich geklagt haben zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle.
Karlsruhe (iz/dpa/KNA). Muslimischen Lehrerinnen darf das Tragen von Kopftüchern an öffentlichen Schulen nicht länger pauschal verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag (13. März 2015) veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter kippten außerdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Das benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig.
Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Die Richter korrigierten damit ihr so genanntes Kopftuchurteil von 2003. Damals hatten sie den Ländern vorsorgliche Verbote erlaubt.
Erfolgreich geklagt haben damit zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Die Lehrerin und die Sozialpädagogin wandten sich gegen das gesetzliche Verbot, im Schuldienst ein Kopftuch oder ersatzweise eine Wollmütze zu tragen. Sie waren zuvor bei den Arbeitsgerichten gescheitert.
Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Damit sei auch der Gleichheitsgrundsatz berührt.
Der Beschluss war durch eine Computerpanne des Gerichts bereits am Donnerstag bekanntgeworden. Zwei Richter gaben ein Sondervotum ab.
Düsseldorf und Berlin wollen prüfen
Nach dem Urteil prüfen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin Änderungen ihrer Schulgesetze. „Wir werden nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen aus den Entscheidungen im Einzelnen zu ziehen sind“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am gleichen Tag in Düsseldorf. „Dann werden wir alle erforderlichen rechtlichen Schritte zügig einleiten.“
Löhrmann (Grüne) hatte das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Kopftuchverbot begrüßt. Das 2006 auf Initiative der schwarz-gelben Vorgängerregierung ins Schulgesetz eingefügte Kopftuchverbot sei mit der in der Verfassung gewährleisteten Religionsfreiheit nicht vereinbar, erklärte Löhrmann am Freitag in Düsseldorf. Damit bestehe nun in einer seit Jahren strittigen Frage Rechtssicherheit.
Eine Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung sagte am Freitag, zunächst müssten die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen.
Kurth rät zu Gelassenheit
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot sieht die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Brunhild Kurth, einen möglichen „Anpassungsbedarf“ für einige Schulgesetze der Länder. Das Urteil „lotet das Verhältnis von öffentlichem Dienst und religiöser Betätigung neu aus“, sagte die CDU-Politikerin am Rande der KMK-Frühjahrssitzung in Leipzig der Deutschen Presse-Agentur.
Die Länder würden sich „ihre Schulgesetze und weitere Regelungen“ mit Blick auf Neutralitätspflicht noch einmal genau anschauen. Sie rate aber zur Gelassenheit. Letztlich müsse „vor Ort entschieden werden, wie mit dem Tragen religiöser Symbole in Unterricht und Schule umgegangen werden muss“. Lehrer, Schulleiter und Schulaufsicht müssten „mehr als bisher auf den Einzelfall schauen“, sagte Kurth.
Die SPD-Kirchenbeauftragte Kerstin Griese sprach von einer Stärkung der religiösen Vielfalt in Deutschland. „Wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft. Der Islam gehört selbstverständlich zu Deutschland“, sagte sie. Auch der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem guten Tag für die Religionsfreiheit.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprach von einer Stärkung der Religionsfreiheit. Leiterin Christine Lüders verwies in Berlin darauf, dass derartige Verbote auch negative Auswirkungen für kopftuchtragende Musliminnen in der Privatwirtschaft haben könnten.
Große Freude und verhaltene Zustimmung
Vor allem junge Musliminnen äußern sich sehr erfreut über das Urteil. Vielen war in den letzten Jahren die Ergreifung einer Karriere als Lehrerinnen versperrt, weil sie später hätten mit Schwierigkeiten bei der Einstellung rechnen müssen. Nun hoffen viele, dass sich hier manches Grundlegendes ändern wird.
Andere, wie der frühere IGMG-Generalsekretär Mustafa Yeneroglu, ordneten die Karlsruher Entscheidung in die bestehende rechtliche und politische Ordnung ein. Generell bedeute das Urteil noch keine sofortige oder gar flächendeckende Aufhebung bestehender Kopftuchverbote. Zumal im konkreten Einzelfall natürlich immer noch verboten werden könne. Grundsätzlich wurde das Urteil innerhalb der muslimischen Community als positiv begrüßt.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot ist leider nur eine mangelhafte Reparatur des Schadens aus 2003. Wir hätten uns von den Verfassungsrichtern ein noch klareres Votum für die Religionsfreiheit, für den Gleichheitsgrundsatz gewünscht. Im Detail ist das Urteil aber eine Lehrstunde an den Gesetzgeber“, meinte Bekir Altaş, kommissarischer Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, anlässlich der Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Wünschenswert wäre es gewesen, so der kommissarische Yeneroglu-Nachfolger, wenn die Verfassungsrichter das Problem bei den Störern ausgemacht hätten, anstatt die Konsequenzen den betroffenen Lehrerinnen aufzuerlegen. „Schade, dass sich das Gericht von dem zumeist populistisch geführten Mehrheitsdiskurs nicht ganz lösen und von den Angstmachern vollständig emanzipieren konnte.“ Dennoch sei die Entscheidung ein deutlicher Schritt. Das Kopftuch tangiere weder die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag. „Zutreffend stellen die Verfassungsrichter fest, dass das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen die ‘Grenze der Zumutbarkeit’ überschritten hat.“
Die Ditib begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen als „Meilenstein“ für die Gleichberechtigung von Muslimen und die Religionsfreiheit. „Dadurch wird die Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland, mit Leben erfüllt“, sagte der Landesvorsitzende Erdinc Altuntas am Tag der Urteilsverkündung in Stuttgart. Altunas sagte, entsprechend müsse nun das Schulgesetz in Baden-Württemberg geändert werden. Viele Frauen entschlössen sich derzeit gegen ein Lehramtsstudium, weil sie später im Schuldienst kein Kopftuch tragen dürften.
Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls positiv bewertet. „Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich“, sagte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan in Köln. Karlsruhe habe klargestellt, „dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet“. Das sei ein richtiger Schritt, „weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt“.
„Das Urteil macht unverkennbar deutlich, dass alle Religionen vor dem Grundgesetz gleich sind und dass keine Religion privilegiert werden darf. Ich gehe davon aus, dass Länder, die ein Kopftuchverbot erlassen haben, der Gleichbehandlung der Religionen Folge leisten und die Kopftuchverbote aufheben werden“, war die optimistische Einschätzung von Seyfi Ögütlü, dem Generalsekretär des Vereins der Islamischen Kulturzentren (VIKZ).
Photo by Thorsten Hansen

Gibt es religiöse Diskriminierung an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen? Hintergrund zu einem aktuellen Verfahren

(iz). In Paderborn tobt seit mehreren Monaten ein heftiger Schulstreit, der tieferliegende Probleme des derzeitigen Grundschulsystem in NRW in sich birgt. Entzündet hat sich dieser Streit wie so häufig an einem Einzelfall: Ein 6-Jähriger muslimischer Junge (im Folgenden Bülent genannt) sollte an einer 200 Meter entfernten städtischen Grundschule angemeldet werden, die Schule lehnte ihn ab. Der Grund: die Eltern waren nicht bereit zu unterschreiben, dass ihr Sohn am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilnimmt. Darauf aber besteht die städtische Schule.

Wie kann es sein, dass eine städtische Grundschule so etwas verlangt? Dies liegt an einer besonderen Konstruktion im NRW-Schulsystem, die es nur in Nordrhein-Westfalen (und in einigen Regionen Niedersachsens) gibt: staatliche Bekenntnisschulen. Laut NRW-Verfassung gliedert sich das Grundschulangebot des Landes NRW in katholische oder evangelische Bekenntnisschulen und in Gemeinschaftsschulen. Die Idee dahinter ist, dass der Staat für katholische Eltern katholische Grundschulen, für evangelische Eltern evangelische Grundschulen und zusätzlich die so genannten Gemeinschaftsgrundschulen anbietet, an denen Schüler unterschiedlichen Bekenntnisses gemeinsam unterrichtet werden.

Dieses Schulsystem ist ein Überbleibsel aus früheren Jahrhunderten, als das gesamte Schulsystem in der Hand der Kirchen war. Alle anderen Bundesländer haben die Bekenntnisschulen als nicht mehr zeitgemäß erkannt und in den 1960er und 1970er Jahren abgeschafft, sogar Bayern. Nur NRW hält an diesem veralteten System fest.

In NRW sind ca. 30 Prozent der 3.000 Grundschulen katholische Bekenntnisschulen, weitere 200 sind evangelisch und es gibt zwei jüdische Grundschulen. In vielen Großstädten stellen Bekenntnisschulen kein großes Problem dar, weil nur ein kleiner Teil der dortigen Grundschulen Bekenntnisschulen sind (z.B. in Dortmund nur 12 Prozent) und im Allgemeinen genug praktikable Alternativen für die Eltern bestehen. In einer Großstadt wie Paderborn allerdings sind 2/3 der städtischen Schulen Bekenntnisschulen, in Münster sogar 70 Prozent. In vielen kleinen und mittelgroßen Gemeinden sind sogar ausnahmslos alle Grundschulen Bekenntnisschulen, wie in Bad-Lippspringe bei Paderborn. Dort haben die Eltern entweder gar keine Möglichkeit ihre Kinder an einer Gemeinschaftsschule anzumelden, oder aber die Gemeinschaftsschule ist so weit weg, dass der Schulweg für einen Erstklässler praktisch nicht zu bewältigen ist.

In solchen Regionen in NRW passiert seit Jahrzehnten in aller Stille etwas, was mit einem modernen Rechtsstaat und wohl auch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist: Flächendeckend sind andersgläubige oder konfessionslose Eltern gezwungen, ihre Kinder an einer katholischen Bekenntnisschule anzumelden und dafür in Kauf zu nehmen, dass ihre Kinder „nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens erzogen und unterrichtet“ werden. Hierzu gehört auch die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten!   Der Paderborner Fall verdeutlicht das Problem der dortigen muslimischen, evangelischen und konfessionslosen Eltern: Der kleine muslimische Junge Bülent wohnt ganz nah an der städtischen Bekenntnis-Grundschule. Von seiner Wohnung aus gesehen sind die nächstgelegenen sechs Grundschulen ebenfalls städtische Bekenntnisschulen. Die nächstgelegene Gemeinschaftsschule liegt ca. 3,5 Kilometer entfernt, mit dem Auto sind es mindestens 4,5.

Die benachbarte städtische katholische Grundschule sagt nun: Entweder muss Bülent an unserer Schule am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilnehmen, oder er muss die weit entfernte Schule besuchen. Die Eltern von Bülent haben der Erziehung und Unterrichtung nach katholischen Grundsätzen zugestimmt: Diesen Teil des Anmeldebogens unterschrieben sie, weil viele Werte des Christentums und des Islam gleichen Ursprungs sind und sich ähneln. Die Klausel, wonach ihr Kind am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten teilzunehmen habe, lehnten sie ab. Die Schule aber besteht darauf.

Die NRW-Gerichte haben im Eilverfahren zunächst der Schule Recht gegeben: Solange es eine Gemeinschaftsschule in Paderborn gibt, die der kleine Bülent mit ca. zwei Stunden Busfahrt pro Tag erreichen kann (inkl. Fußmarsch und Wartezeiten zur Bushaltestelle und an der Schule), muss er entweder diese weit entfernte Schule besuchen oder sich dem Diktat der Bekenntnisschule unterwerfen.

Das Gericht ließ auch das Argument nicht gelten, wonach an dieser katholischen Bekenntnisschule nur 40% der Schüler katholisch sind. Das Gericht sagt: Nur die Stadt kann durch Ratsbeschluss eine Schule umwandeln oder wenn 2/3 aller Eltern in einer Wahl dafür stimmen (wohlgemerkt, 2/3 aller Eltern, nicht der Wähler). Wer die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen kennt, weiß, dass solch eine Mehrheit fast ausgeschlossen ist. Somit bleibt eine katholische Bekenntnisschule katholisch, selbst wenn dort kein einziges Kind katholisch wäre.

Wie gehen die andersgläubigen Eltern mit dieser Situation um? Für manche evangelischen und konfessionslosen Eltern stellt die religiöse Ausrichtung der katholischen Bekenntnisschule kein so großes Problem dar, weil zum Beispiel die Unterschiede zwischen evangelischer und katholischer Religion nicht so groß sind, oder weil die Religiosität der Menschen insgesamt abnimmt. Für viele muslimische und beispielsweise baptistische Eltern, die großen Wert auf ihre Religion legen, führt das Schulsystem zu gravierenden Gewissensproblemen, sie haben die Wahl zwischen zwei Übeln: Entweder ihre Religionsfreiheit aufgeben und ihr Kind bedingungslos in der fremden Religion erziehen und unterrichten lassen, oder ihr Kind in einer weit entfernten Schule in einem anderen Stadtteil anzumelden.

Die meisten muslimischen Eltern in Paderborn resignieren seit Jahrzehnten und unterschrieben die Teilnahme ihres Kindes am katholischen Religionsunterricht und an Gottesdiensten. Andere Eltern ziehen bewusst in die Nähe einer Gemeinschaftsschule um, was Gettoisierung fördert, oder sie haben die Möglichkeit ihr Kind mit dem eigenen Auto zur weit entfernten Schule zu kutschieren. Es gibt allerdings auch vereinzelt Bekenntnisschulen, die auf ihr „Recht“ verzichten, andersgläubige Kinder zu Gottesdiensten und zum Religionsunterricht zu zwingen und die eine tolerantere Praxis pflegen. Dies ist aber eher die Ausnahme.

Die Eltern von Bülent haben sich entschieden, gegen diese – nach ihrer Meinung – staatlich verordnete Ausgrenzung und Diskriminierung vorzugehen und haben Klage eingereicht. Sie berufen sich auf Art. 7 des Grundgesetzes, das ihnen die Freiheit gibt, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden, und auf die negative Religionsfreiheit, mit der ein Zwang zu Gottesdiensten nicht vereinbar sei. Die NRW-Gerichte haben zunächst einmal gegen Bülent entschieden, zuletzt das OVG am 04.09.2013 (Akt.-Z. 19 B 1042/13). Die Hauptverhandlung wird erst in vielen Monaten stattfinden.

So lange muss Bülent nun erst einmal in die weit entfernte Schule gefahren werden. Denn eine vorläufige Aufnahme des Kindes lehnte die Schulleitung ebenfalls ab, selbst dann, als die Eltern am Ende verzweifelt die vorläufige Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht anboten. Am Einschulungstag wurde Bülent von zwei Beamten am Betreten der Schulklasse gehindert und zusammen mit seinen Eltern der Schule verwiesen.   Das Schicksal des kleinen Bülent hat viele Menschen in Deutschland bewegt. In einer öffentlichen Petition unterschrieben innerhalb von einigen Tagen über 2000 Menschen: https://www.openpetition.de/petition/online/buelent-soll-mit-seinen-freunden-auf-die-grundschule-in-seiner-nachbarschaft-gehen-duerfen