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4 Jahre danach: Ataman sieht Versagen im Umgang mit Hanau

ataman diskriminierung rassismus

Am 19.02.2020 erschoss ein Deutscher in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven. 4 Jahre danach liegt weiter vieles im Argen, findet die Antidiskriminierungsbeauftragte. Berlin (KNA). Zum vierten Jahrestag des rechtsterroristischen […]

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Die Idee der sozialen Plastik: Die Bienen regen Wissenschaft und Geist an

Unabhängig ob man in der Natur ein göttlich inspiriertes Wirken oder nur ein logisches Ergebnis der Evolution sieht, die Sorgen um die Umwelt verbindet heute große Teile der Gesellschaft. Gerade […]

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Die IZ-Blogger: Ein Kommentar des österreichischen Islamgesetzes

„Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.“

(iz). 2015 wiederholt sich zum 200. Mal der Jahrestag des Wiener Kongresses und auch dieses Mal steht ein junger ambitionierter Politiker, der amtierende österreichische Außenminister Sebastian Kurz, für einen innenpolitischen Wandel und tiefe Eingriffe in Grundrechte. Das neue österreichische Islamgesetz stellt vieles dar, aber vor allem Law & Order gegenüber und Kontrolle von Muslimen. Kritik an diesem (teilweise dieselbe wie von Rechtsexperten) wird, so sie von Muslimen kommt, aus Regierungskreisen gerne als „Hetze“, „Propaganda“ oder „gezielte Fehlinformation“ abgetan.

Dabei stellt es einen historischen Bruch im Verhältnis der Muslime zu Österreich dar und wirft ihre grundrechtliche Position in gewisser Hinsicht nicht um 103 Jahre zurück (das alte und erste Islamgesetz wurde 1912 verabschiedet), sondern weit hinter die Standards von 1867 – jenes Jahr, in dem Österreich seinen bis heute gültigen Grundrechtskatalog, der die Autonomie von anerkannten Religionsgesellschaften normierte, bekam – und schafft damit eine für Muslime noch nicht da gewesene, gesetzlich verankerte Diskriminierung.

Betrachtete man die bisherige Debatte in der österreichischen Öffentlichkeit und auch der internationalen Presse rund um das neue Islamgesetz, schien es um Aspekte wie ein Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen oder um die verpflichtende Darlegung der Glaubenslehre anhand einer offiziellen deutschen Qur’anübersetzung zu gehen. Der Aspekt, dass mit dem Gesetz ein eigenes segregiertes Religionsrecht (inkl. Anerkennungs- und Auflösungsbestimmungen für neue und bestehende islamische Religionsgesellschaften) nur für Muslime geschaffen wird, wurde hingegen selten thematisiert. Ebenso wurden die gravierendsten Eingriffe so selten erwähnt, dass man glauben könnte, die geradezu obsessive Beschäftigung der österreichischen Öffentlichkeit mit dem leicht umgehbaren Verbot der Auslandsfinanzierung diene nur der Ablenkung von den schwerwiegendsten Mängeln.

Aus meiner Sicht ist dies wohl primär die am 01.03.2016 vorgesehene Auflösung all jener Vereine, die den Vereinszweck der Verbreitung der Lehre der IGGiÖ verfolgen (§ 31 Abs 3). Um die Ausmaße und Konsequenzen dieses verfassungsrechtlich (im Hinblick zuallererst auf die Religions- und Vereinsfreiheit) bedenklichen Eingriffes zu verstehen, muss man wissen, dass sich die kollektive islamische Praxis in Österreich trotz Bestehens einer anerkannten islamischen Religionsgesellschaft, der IGGiÖ, vorwiegend auf der Vereinsebene abspielt. Muslimische Vereine, meist in Verbänden organisiert, betreiben Moscheen und Gebetsstätten, islamische Zentren, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen (von ca. 500 Vereinen ist teilweise die Rede).

Rechtlich besteht ihre Beziehung zur IGGiÖ nur darin, dass sie sich in ihren Statuten zur Verfassung der IGGiÖ bekennen, an sie gebunden fühlen und dadurch aus Sicht der IGGiÖ unter anderem ihre religionsgesellschaftliche Aufgabe der Verkündung der Lehre des Islam erfüllen. Gerade damit aber erfüllen sie die Merkmale der genannten Bestimmung des neuen Islamgesetzes. Die Vereine stehen vor der Wahl zwischen Auflösung – deren Aufgaben sollen Untereinheiten der IGGiÖ genannt „Kultusgemeinden“, die erst gegründet werden müssen, übernehmen – oder „Tarnung“ als nicht explizit islamische Vereine durch Änderung ihrer Vereinszwecke in den Statuten.

Die Last dieser Wahl, die zudem eine schwere soziopolitische Dimension aufweist, zeigt sich aber vor allem, wenn man betrachtet, was sich in der Beziehung zwischen IGGiÖ (inklusive ihren Kultusgemeinden) und der Republik Österreich nun ändert. Abgesehen davon, dass das neue Islamgesetz der Bundesregierung insbesondere dem Bundeskanzler die Möglichkeit gibt, die IGGiÖ und/oder ihre Kultusgemeinden aufgrund einer Vielzahl von teils unbestimmten und daher der Willkür Tür und Tor öffnenden Gründen aufzulösen (§ 5 Abs 2), ermächtigt es den Bundeskanzler zu einer Vielzahl von Kontrollbefugnissen gegenüber der IGGiÖ, welche diese mehr oder weniger zu einer Institution von Regierungsgnaden macht. Dazu zählt die Möglichkeit einer Wahlaufsichtsbeschwerde über IGGiÖ-Wahlergebnisse beim Bundeskanzler (§ 28 Abs 2), die Möglichkeit für diesen, unter Umständen einen Kurator für die IGGiÖ bei Gericht zu beantragen (§ 29), interne Beschlüsse der IGGiÖ aufzuheben, Geldbußen zu verhängen (§ 30) und – nicht unwesentlich – jeder neuen Verfassung der IGGiÖ und diversen anderen Rechtsakten die Zustimmung und damit Gültigkeit zu verwehren (§ 23 Abs 1). Bedenkt man, dass die Darstellung der islamischen Lehre mittels deutscher Qur’anübersetzung ein Teil der Verfassung sein muss, wird klar, dass der Bundeskanzler damit auch ein Veto bezüglich der offiziellen Lehre der IGGiÖ bekommt.

Viel lässt sich über das neue Islamgesetz sagen, über diskriminierende Bestimmungen in der Seelsorge, über eine Vielzahl scheinbar neuer, in Wirklichkeit längst vorhandener, Rechte (Schutz der Amtsverschwiegenheit von Imamen, Versammlungs- und Lärmschutz an Feiertagen, Rechtsgrundlage fürs Schächten, u.a.) oder auch über das neu eingerichtete, völlig in staatlichen Händen liegende, theologische Studium an der Uni-Wien, an das die IGGiÖ aber in gewisser Hinsicht gebunden ist. Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.

Dass es so weit überhaupt kommen konnte, ist nicht zuletzt dem Umstand zu „verdanken“, dass die Führung der IGGiÖ jahrelang hinter verschlossenen Türen, an ihren Organen und internen Prozeduren vorbei und bei offenkundiger Intransparenz gegenüber der muslimischen Öffentlichkeit, mit dem Staat über das Gesetz verhandelt hat. Sehr früh gab es Warnungen (insbesondere von Engin Karahan aus Deutschland), die schon vorausahnen ließen, in welche Richtung das vorbereitete Gesetz gehen würde. Dass sich trotz aller Intransparenz seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes im Oktober 2014 dennoch eine derart intensive und kritische Debatte in Österreich (mit einem unüberhörbaren Echo im Ausland) und innerhalb der IGGiÖ über Grund- und Bürgerrechte, Partizipation und Transparenz entfalten konnte, lag nicht nur, aber primär, an einer selbstbewussten, deutschsprachigen, politisch wachsamen und manchmal auch provokanten muslimischen Jugend- und Studentenszene, fernab der großen, konservativen Verbände, mit denen sie nicht selten in offenkundigem Konflikt hinsichtlich des Auftretens gegenüber der Regierung stand.

Zwei diametral verschiedene Selbstbilder stießen aufeinander: Auf der einen Seite partizipierende und fordernde Bürger, die nicht bereit zu Kompromissen über ihre Grundrechte sind. Auf der anderen eine traditionelle Verbandselite, die sich ihrem Verhalten nach zu urteilen immer noch als Gast sah, der demütig, höflich und dankbar zu sein hat. Inmitten des Beginns absehbarer Umbrüche und damit verbundenen Sorgen der Muslime in Österreich, scheint sich daher auch ein Wandel im Selbstverständnis der muslimischen Zivilgesellschaft und eine Gelegenheit abzuzeichnen, sich nicht mehr bloß als Muslime oder gar als „Gäste“zu verstehen, sondern als mündige und selbstbewusste Bürger, die nicht um ihre Rechte bitten, sondern sie einfordern.

Zur Relevanz des österreichischen Islamgesetzes für Deutschland

(iz). Seit der ersten vom damaligen Innenminister Schäuble initiierten Deutschen Islamkonferenz (DIK) hat sich viel getan. Mittlerweile sind Standorte der „Islamischen Theologie“ an verschiedenen Universitäten entstanden und in der aktuellen DIK laufen die Verhandlungen für einen Wohlfahrtsverband. Zwar beobachten Vertreter muslimischer Verbände die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des Islamgesetzes und der Forderung einer so genannten Einheitsübersetzung des Qur’an im Nachbarland Österreich mit Kopfschütteln, nur sollten wir dies nicht eher als warnendes Beispiel zur Kenntnis nehmen?

Die sich abzeichnende politische Anerkennung auf Landes- und Bundesebene scheint aber bisher eher die Köpfe des politischen Islam zu verdrehen. Mit den Wohlfahrtsverbänden erhofft man sich den Zugang zu den heiß begehrten Geldtöpfen und auf Landesebene findet zwischen den konkurrierenden Mitgliedern des Koordinationsrates der Muslime (KRM) ein Wettlauf statt. Wer passt seine Strukturen schneller den Anforderungen für eine Anerkennung an? Darum geht es den verschiedenen Verbänden in erster Linie.

Die Auswirkungen sehen wir in den letzten Monaten. In wichtigen Fragen koordiniert der KRM kaum etwas, stattdessen konterkarieren bestimmte Verbände eine einheitliche Linie. Besonders deutlich wurde dies in der Causa Khorchide. Das gemeinsame Gutachten des KRM zu dieser Frage hat kaum noch Relevanz, wenn man sieht, dass der Generalsekretär der DITIB einen Lehrauftrag am Münsteraner Lehrstuhl annimmt und der amtierende stellvertretende Zentralratsvorsitzende dort arbeitet.

Auch scheut man sich davor, solidarisch mit Muslimen zu sein, die für ihre kritische Auseinandersetzung zu gewissen Einflussversuchen auf innermuslimische Angelegenheiten angegriffen werden. Jüngstes ­Beispiel ist der Wissenschaftler Muhammad Sameer Murtaza, der sich mit absurden Vorwürfen von Prof. Khorchide konfrontiert sieht, die gezielt seine berufliche Existenz angreifen. Sowohl von Seiten des KRM, als auch von anderen muslimischen Organisationen fehlt dort bisher die ­Solidarität.

Die bloße Fixierung auf eine Anerkennung seitens des Staates hat zur Folge, dass man jederzeit darauf aufpassen muss, nicht mit Personen oder einem Denken assoziiert zu werden, die die Anerkennungsbemühungen zunichte machen können. Heute kann die Springer-Presse einen als den „perfekten deutschen Muslim“ adeln – aber morgen schon, kann durch Assoziation der Spieß umgedreht werden; und schon ist man der böse, konservative Muslim.

Wer seine Macht über Staat und Öffentlichkeit definiert, wird über kurz oder lang seine Inhalte und auch seine freie Lehre verlieren. Wer sich heute auf die klassische Lehre im Islam beruft, muss bereits mit dem Vorwurf rechnen, nicht mehr politisch korrekt zu sein. Was wir als Muslime in Deutschland brauchen, ist in erster Linie eine gegenseitige Anerkennung, jenseits des gesamten Anerkennungskurses mit dem Staat. Das besteht auch in einer klaren aktiven Absage an jegliche Extreme und ist gleichzeitiger Schutz des Mittelwegs.

P.S.: Um beleidigten Reaktionen vorzubeugen; das ist kein „Verbandsbashing“.

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Geldkritiker Prof. Philipp Bagus über sein neues Buch und die Österreichische Schule

(iz). Freiheit bleibt auch heute eine der Grundfragen der menschlichen Existenz und unseres Alltags. Kaum eine andere Sache ist so alltäglich wie unser Zahlungsmittel. Diese Alltäglichkeit führt aber dazu, dass […]

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Die IZ-Blogger: Bitterer bosnischer Frühling

(iz). Immense Schäden sind das Resultat der landesweiten größten Proteste in Bosnien-Herzegowina nach Ende des Bosnien-Krieges. In mehreren Städten des Landes brannten Regierungsgebäude. Die Proteste hatten sich am Mittwoch entzündet, weil vier privatisierte Staatsunternehmen pleite gingen. Monatelang bekamen die Arbeiter keinen Lohn. Die Protestwelle, die in Tuzla ihren Anfang fand, weitete sich in den kommenden Tagen auf das gesamte Land aus.

Die Proteste in der Hauptstadt Sarajevo zeigten abermals, wie unfähig die führenden bosnischen Politiker sind, Herr der Lage zu werden. Der politischen Kaste geht es (noch) gut, da Bosnien mit Krediten des Internationalen Währungsfonds (IWF) am Leben gehalten wird. Viele dieser so genannten Geldspritzen werden aber nicht für Entwicklungsprojekte verwendet, sondern landen als Gehälter bei den Bediensteten, die vom Staat ihr Salär beziehen. Somit wurde vielerorts der bosnische soziale Frieden mit IWF-Geldern gekauft. Doch auch dies wird bald ein Ende haben, wenn es an die Rückzahlung der Kredite geht.

Bei den Angriffen auf das brennende Präsidiumsgebäude in der bosnischen Hauptstadt zeigte sich auch der politische Unwille. Die SIPA (State Investigation and Protection Agency), die ihren Aufgaben her in etwa dem deutschen Bundeskriminalamt entspricht und zuständig ist für den Schutz von Regierungsgebäuden, war nicht präsent, als die ersten Scheiben zu Bruch gingen. Das bosniakische Präsidiumsmitglied Bakir Izetbegović rief die Spezialeinheit der Föderationspolizei an, um Ruhe und Ordnung herzustellen. Bei der SIPA, die von einem bosnischen Serben geleitet wird, rief er nicht an, da Izetbegović hier nicht auf schnelle Hilfe hoffen konnte.

Ebenso konnte sich der amtierende Sicherheitsminister und ehemalige Medienmogul Fahrudin Radončić nicht mit Ruhm bekleckern. Er beließ es lieber bei Parolen und erinnerte an seine Ermahnungen, in denen er letztes Jahr vor solchen und ähnlichen Taten warnte. Von Koordinierung der Polizei und Schutz der Bürger keine Spur. Radončićs Partei, die SBB, hofft weggeschwommene politische Felle im Fall vorgezogener Neuwahlen zurückzuholen. Politische Spekulationen gehen vor Bürgerschutz. Alles Resultate des Daytoner-Abkommens.

Politisches Kapital aus den Protesten schlagen primär die nationalistischen politischen Gruppierungen, die dem bosnischen Gesamtstaat nicht wohl gesonnen sind und ihrem Traum der Abspaltung beziehungsweise Loslösung vom Gesamt-Staat nun ein Schritt näher gekommen sind. Angefangen vom Präsidenten der bosnischen Serben-Republik Milorad Dodik, der schnurstracks nach Belgrad flog, um sich dort mit dem stellvertretenden serbischen Ministerpräsidenten Aleksandar Vučić zu treffen. Der kroatische Ministerpräsident Zoran Milovanović flog nach Mostar, um dort die hiesigen kroatischen politischen Führer zu sehen. Im Chaos wäre es einfach, eine kroatische Republik in Bosnien herzustellen. Gründe gibt es zuhauf, die das System Dayton immer wieder produziert. Die serbische Republik wurde durch Dayton zementiert. Zement, der getränkt ist von Tötungen, Vertreibungen und Massengräbern über das ganze Land. Das Massengrab von Prijedor, in dem 430 bosniakische Leichen gefunden wurden, wird nicht das letzte sein, das freigelegt wird.

Dies sind nicht die ersten Proteste. Schon im Sommer wurde in Bosnien demonstriert. Demonstranten belagerten das Parlament in Sarajevo, nachdem ein krankes bosnisches Baby aus politischen Gründen gestorben war. Der Grund: Die politische Klasse hatte sich im Streit um neue Personalausweise nicht auf einen Kompromiss einigen können, weshalb die Familie des kranken Kindes keine Dokumente besaß, um es zu einer lebensrettenden Behandlung nach Deutschland zu bringen. Die damaligen Proteste verliefen sich aber rasch wieder.

Zu erwarten ist, dass die Proteste, die von der nordbosnischen Stadt Tuzla ausgingen, sich wiederholen werden. Zu groß ist der Unmut der Bevölkerung, die sich mit Problemen der Arbeitslosigkeit, sozialer Ungerechtigkeit und Armut auseinander setzen muss. Der Nachteil der Protestbewegung ist, dass sie nicht koordiniert wird und von keiner Bürgerbewegung eine Steuerung erfährt. Sie passiert im bosnischen Affekt. In der Ukraine leistet diese Aufgabe die Opposition. In Bosnien ist diese nicht fähig, den gemeinsamen Nenner zu finden. Zu tief sind die politischen Gräben, die ihnen das System Dayton bietet, gegeneinander statt miteinander zu arbeiten.

Der kroatische Ex-Präsident Stjepan Mesić forderte die Revision des Dayton-Abkommens. „Dieses Abkommen, das wir alle begrüßt haben, weil es einen blutigen Krieg beendet hat, ist mit dem Willen seiner Erschaffer zu einem Hindernis geworden, BiH in ein funktionierendes Land zu verwandeln“. Wichtig sei, dass die internationale Gemeinschaft und die Vertragsunterzeichner, darunter auch Kroatien, begreifen, dass eine unaufschiebbare Änderung es Abkommens notwendig sei, betonte Mesić. Der Ex-Präsident meinte, dass die zwei Entitäten des Landes, die sich immer mehr zu „Para-Staaten“ entwickeln würden, weder eine historische noch eine politische Berechtigung hätten.

Die Frage, die sich ebenso stellen muss, ist, welche Strategie die internationale Staatengemeinschaft verfolgt. In den letzten Jahren verwaltete sie mehr das Systemchaos, als es zu ordnen oder gar neu aufzustellen. Warnende Fortschrittsberichte der Europäischen Union in Bezug auf die Beitrittsunfähigkeit des Landes konnten weder aufwecken noch schrecken. Man hat es sich im bosnischen Chaos bequem gemacht und beobachtet den leisen Untergang des Landes. Die Amerikaner schweigen, überlassen den Europäern das Feld. Europa tut das, was es am besten machen kann. Es schreibt fleißige Berichte an und in Brüssel und lamentiert hier und da. Gut bezahlte EU-Diplomaten müssen natürlich auch irgendwelche Resultate liefern.

„Deutschland würde mit solch einer Verfassung den Laden nach vier Jahren dicht machen“, kommentierte ein deutscher Politiker das Daytoner-Konstrukt. Bosnien hat bald die Marke von 20 Jahren geknackt. Da in Sotschi die olympischen Winterspiele stattfinden, ist diese bosnische Ausdauer goldmedaillenverdächtig. Fragt sich nur wie lange.

Neue Gallup-Studie widerlegt verbreitete Annahmen über Muslime in Deutschland. Von Safia Bouchari, Mainz

(iz). Die aktuelle Studie „Gallup Coexist Index 2009“ hat erneut bestehende Stereotype über Muslime widerlegt. Eines der in den Medien am meisten hervorgehobenen Ergebnisse der weltweiten Studie über interreligiöse Beziehungen, […]

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