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Kann man „human“ schlachten?

(iz). Wenn muslimische oder jüdische Verbraucher in den USA, Südafrika, England oder den Niederlanden Fleisch kaufen wollen, ist es Normalität, dass entweder gut sortierte Supermärkte oder spezialisierte Läden ihre Nachfrage problemlos befriedigen können. Und es ist durchaus kein exotisches Phänomen, wenn die südafrikanische Niederlassung einer deutschen Kette „Halal-Fleisch“ im Angebot hat, während sich der Mutterkonzern daheim aus Angst vor Protesten hütet, ­ähnliche Produkte anzubieten. Nicht nur mangelnde Angebote, auch die restriktiven deutschen Gesetze – in der EU in der Minderheit – sowie die chaotischen Verhältnisse auf den Lizenzierungsmarkt haben den Markt und die Regeln bisher einen Fleckenteppich bleiben lassen.
Über das Thema das Schlachtens, der entsprechenden religiösen Regeln bei Islam und Judentum sowie die Zustände bei der deutschen Lizenzierung von Halal-Lebensmitteln sprachen wir mit dem Islamischen Theologen Bilal Erkin. Bilal Erkin ist Doktorand und Mitarbeiter am Institut für Islami­sche Theologie an der Universität Osnabrück. Im Juli diesen Jahres sprach er in Sarajevo zum Thema „Schächten im Namen Gottes – Sonderrecht für Muslime?“.
Islamische Zeitung: Lieber Bilal Erkin, auch wenn es oft Teil erhitzter Debatten ist, was muss man sich unter dem „betäubungslosen Schlachten“vorstellen? Was sind dessen religiöse Grundlagen?
Bilal Erkin: Der Begriff „Schächten“ stammt aus dem jüdischen Wort „schechita“ und meint die rituelle Schlachtung von Tieren im Judentum nach defi­nierten Regeln. In der heutigen Zeit versteht man darunter ein wenig verallgemeinert die religiös-rituelle Schlachtung von warmblütigen Tieren, egal in ­welcher Religion. Der kleine Unterschied zur heutigen Schlachtmethode ist die, dass das Tier vor der Schlachtung nicht betäubt werden darf. Im Judentum ist ­diese Voraussetzung unanfechtbar.
Da weder Qur’an, noch Sunna zur Betäubungsfrage Stellung beziehen, ist es unter den muslimischen Gelehrten der heutigen Zeit umstritten, ob die Betäubung als zwingende islamrechtliche Voraussetzung gesehen werden muss oder nicht, damit das geschlachtete Tier als rechtmä­ßig, sprich „halal“ gelten kann. Beim Schächten liegt die Gemeinsamkeit beider Religionen (Judentum und Islam) darin, dass das rückstandslose Ausbluten des Tieres garantiert und die drei großen Kanäle des Tieres (Luftröhre, Speiseröhre und Arterien am Hals) mit einem scharfen Gegenstand durchtrennt werden müssen. Andernfalls gilt das Fleisch als nicht verzehrbar (treefe oder haram).
Islamische Zeitung: Bei Muslimen herrscht manchmal die Vorstellung, Fleisch müsse mit einem Halal-Siegel versehen sein. Stimmt das?
Bilal Erkin: Es ist äußerst zu ­begrüßen und erfreulich, wenn gläubige Muslime darauf achten, was sie gemäß ihrer Reli­gion verzehren dürfen oder nicht. Daher ist es nicht überraschend, dass viele Muslime in Lebensmittelläden oft auf die Verpackung schauen und in den Inhalten nach Zutaten suchen, die sie nicht verzehren dürfen. Viele Lebensmittelhersteller – auch nichtmuslimische – möchten ihren Kunden diese „Mühseligkeit“ ersparen und versehen ihre Produkte mit einem „halal“-Siegel, was aussagen soll, dass in ­jenem Produkt keine Zutat enthalten ist, die nach islamischem Glauben als unver­zehrbar gilt. Beim Fleischkauf und -verkauf stoßen Metzger und Kunde auf dieselbe Problematik. Daher finden sich „halal“-Siegel auch auf Fleischprodukten.
Wie auch vorhin erwähnt, spalten sich die Meinungen bei der Frage, ob das Fleisch halal ist oder nicht, wenn es betäubt geschlachtet wird. Anders ausgedrückt, kann ein Fleisch für Person A halal sein, obwohl es betäubt geschlachtet ist, wobei es für Person B genau aus diesem Grund als unverzehrbar gilt. Viel wichtiger ist deshalb die Frage, wer ­diese halal-Zertifikate ausstellt und wie die the­ologischen Positionen dieser Zertifizierungsstellen zu Schächtfragen aussehen. Es kommt also nicht auf ein halal-­Siegel an, sondern auf die Schlachtmethode und auf den Schlachter selbst.
Islamische Zeitung: Es gibt einige Regeln, die ein „humanes“ Schlachten ermöglichen sollen. Wie sehen diese aus? Was ist zu vermeiden?
Bilal Erkin: Zuerst sollte erwähnt werden, dass der Islam Tiere als Geschöpf Gottes sieht und auf ihre Rechte hinweist. Jeder Muslim ist verpflichtet, Tiere zu respektieren, ihre Rechte wahrzunehmen und sie gut zu behandeln. ­Somit ist die Qual oder das Foltern des Tieres strengstens untersagt. Daher fängt die humane Schlachtung schon bei der Tierhaltung an. Massentierhaltungen sind in diesem Sinne ebenso fragwürdig wie gentechnisch manipuliertes Futter, das zu Krankheiten führen kann. Das betäubungslose Schächten wird nun im Judentum seit über 2000 Jahren und im Islam seit über 1400 Jahren praktiziert. Diese Form wurde zu einer Zeit geboten, in der die Menschen ­Tiere auf verschiedenste inhumane Weise töte­ten, um sie zu verzehren.
Der Islam schreibt sehr streng vor, wie die Schlachtung vorzunehmen ist, damit das Tier dabei nicht leidet. So ist es von ­äußerster Bedeutung, dass das Messer haarscharf ist und keine Scharten aufweist. Weiter­hin sollte das Tier vor der Schlachtung besänftigt werden, indem es gefüttert und sanft behandelt wird. Ebenso ist das Isolieren des zu schlachtenden Tieres von den übrigen Tieren vorgeschrieben, damit sie weder das ausfließende Blut ­sehen noch die Schreie während des Schlachtvorgangs hören.
Islamische Zeitung: Unter Muslimen herrscht Uneinigkeit, ob und in welchem Maße Betäubungsmethoden, die in Deutschland möglich sind, beim Schlachten eingesetzt werden dürfen. Wie sieht die derzeitige Debatte aus und worin bestehen die wichtigsten Meinungsunterschiede?
Bilal Erkin: Die Diskussion darüber, ob das Schlachten ohne Betäubung generell human ist oder nicht, ist keine neue. Fast dieselben Gegenargumente der heutigen Tierschützer finden sich im 19. und 20. Jahrhundert, als die Juden in Deutschland dieses Verfahren ausübten. Nun herrscht in Deutschland allgemein die Auffassung – und das ist gesetzlich festgeschrieben –, dass das Tier auf „humane“ Art und Weise geschlach­tet werde, wenn es vorher betäubt wird.
Und das in jenem Deutschland, wo vor wenigen Jahren recht „inhumane“ Betäu­bungsmethoden angewandt wurden. Beispielsweise gab es die so genannte Bouterolle, eine Art Maske für das Großvieh, in der sich auf der Innenseite ein spitzer Hohlmeißel befand und dies mit einem Hammer vom Schlachter in das Gehirn des Tieres eingeführt wurde. Eine andere Methode war der Genickschlag, wo der Metzger mit einem harten Gegenstand auf das Genick des Tieres schlug, damit es bewusstlos wird.
Heute ist es laut Tierschutzgesetz nicht erlaubt, ­Tiere ohne vorherige Betäubung zu ­schlachten. Ausgenommen sind Religionsgemeinschaften, für die eine „zwingend notwendige religiöse Vorschrift“ zum betäubungslosen Schlachten besteht. Zuge­lassene Betäubungsmethoden sind das Bolzenschussgerät, bei dem ein munitionsgetriebener Bolzen mit Hochdruck in das Gehirn des Tieres eingeführt wird; die Elektrozange, mit der Strom (240 V) für zwei Sekunden durch das Gehirn des Tieres geleitet wird und die Wasserbadbetäubung bei Geflügel, wo die Tiere kopf­über durch ein Wasserbad gezogen werden, das an eine Stromquelle angeschlossen ist.
Unabhängig von den gegenteiligen Gutachten vieler Veterinäre und Mediziner, die versucht haben, das (un)betäubte Schlachten als „human“ oder „inhuman“ zu definieren und diese ­Aussage mit medizinischen Ergebnissen zu hinter­legen, sollte für uns Muslime eher bedeu­tender sein, was die Rechtsgelehrten zum Thema „Betäubung“ sagen. Gegner der Betäubung sehen das betäubungslose Schlachten als „wesentlichen Bestandteil der Religionsausübung“ und als „zwingend vorgeschrieben“ an. Dieser ­Position schlossen sich in der Vergangenheit Dr. Nadeem Elyas im Namen des Zentralrats der Muslime (ZMD), der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und der europäische Fatwa-Rat (EFC) an. Aus islamwissenschaftlicher Sicht bestätigte Manfred Götz in einem Gutach­ten (1989), dass das Schlachten ohne Betäubung im islamischen Recht als absolut notwendig angesehen wird.
Muslimische Befürworter der Betäubung stützen sich meist alleinig auf ein Rechtsgutachten des ägyptischen Fatwa-Rates, der in einer Versammlung entschieden hat, dass moderne Betäubungs­methoden, bei denen das Tier nicht stirbt, religionsrechtlich erlaubt seien. Das Problem ist, dass viele Muslime nicht einmal von der Existenz solcher Rechtsgutachten wissen, aber auch die Schlachtmethoden in Deutschland nicht kennen. Ein „halal“-Siegel reicht ihnen meistens aus.
Islamische Zeitung: Es gibt eine ganze Reihe unterschiedlicher „Richtlinien“, welches Fleisch als „halal“ deklariert wird. Was ist die Ursache für diese Unübersichtlichkeit?
Bilal Erkin: Wie vorhin auch erwähnt, gehen die Meinungsunterschiede zurück auf die Tatsache, dass weder der Qur’an noch die Sunna Informationen zu Betäubungsmethoden enthalten. Damit liegt die Entscheidung bei den Rechtsgelehrten, das heißt dem Gelehrtenkonsens (Idschma’). Da in diesem Punkt die Meinungen und Urteile der einzelnen Gelehrtenräte auseinandergehen, gibt es keine einheitliche Formel für die Problematik. Da das betäubte Schlachten in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist und das Beantragen einer Ausnahme­regelung mit sehr hohen Hürden verbunden ist, möchten viele Fleischereien diesen steinigen Weg nicht gehen und legen keinen großen Wert auf die Schlachtmethode. Eine für mich nicht nachvollziehbare, unverantwortliche und schockierende Tatsache. Dadurch wird es den Muslimen fast unmöglich gemacht, an Fleisch zu kommen, bei der das Tier unbetäubt geschächtet wurde.
Islamische Zeitung: Besteht die Uneinigkeit um die Schlacht­methoden auch darin, dass die Organisation der Lizenzierung bisher in Deutschland eher unglücklich verlief?
Bilal Erkin: In der Tat ist die Angele­genheit mit den Zertifizierungsstellen in Deutschland ein Skandal für sich. In Deutschland kann jeder ohne Probleme, eine halal-Zertifizierungsstelle gründen und betreiben. Auch wenn er nicht mal theologische Kompetenzen hat. So ist es nicht verwunderlich, wenn ein Maschi­nenbauer, der ein Ingenieurbüro betreibt, unter derselben Firma auch halal-Zertifizierungen ausstellt – gegen Geld. Inzwischen ist ein großer Absatzmarkt dadurch entstanden, wo auch nichtmuslimische Lebensmittelhersteller gerne auf solche Zertifizierer zurückgreifen, um ihre Produkte besser zu vermarkten und von der Konkurrenz abzuheben. Einer der Zertifizierer fordert sogar 2.700-3.600 Euro für die halal-Zertifizierung eines einzelnen Produkts für die Dauer von einem Jahr. Mehr als 20 Zertifizierungsstellen existieren in Deutschland. Bei den meisten sind die Kriterien für eine halal-Deklara­tion auf ihren Internetseiten nicht angegeben und somit intransparent.
Es gibt fast keinen Zertifizierer, der angibt, dass er die Betäubung ablehnt. Allerdings muss man dazu sagen, dass es in Deutschland keine höhere Instanz oder Einrichtung gibt, die diese Zertifizierer überwachen, verifizieren und qualitätssichern, sodass kein Zertifizierer selbstständig handelt und dabei willkürlich ist. Es wäre wünschenswert und ein möglicher Lösungsansatz, wenn muslimi­sche Verbandsbündnisse wie der Koordi­nationsrat der Muslime, sich auf einen Kriterienkatalog für halal-­Deklarierungen einigen und eine ­unabhängige Organisation gründen, mit der zentral die Zertifizierer beobachtet und gegebe­nenfalls auch abgemahnt werden können.
Islamische Zeitung: Sehen Sie die zukünftige Option, dass die rechtliche Lage – vielleicht im europäischen Kontext – sich auch für die Muslime wird verbessern können? Welche Rolle hätte das vom Schlachter Rüstem Altinküpe angefangene Verfahren?
Bilal Erkin: Die europäische Rechtslage ist in dieser Frage viel liberaler. In Nachbarländern wie Belgien schächten Muslime seit Jahren ohne Probleme. Das zeigt, dass die Frage nach der „humanen“ Schlachtmethode unterschiedlich bewertet wird. In Deutschland ist das Schächten im Rahmen einer Ausnahmeregelung generell erlaubt, so lange man die Voraussetzungen der einzelnen ­Landesbehörden einhält. Die Unerfahrenheit der ­Metzger, das hohe Risiko, keine Genehmigung zu bekommen und auf den Kosten sitzen zu bleiben, schreckt die muslimischen Fleischereien ab. Viele lassen sich ihr Fleisch daher aus Nachbarländern impor­tieren.
Auch mit sehr viel Mühe und der Erfüllung aller Voraussetzungen kommt es vor, dass eine Genehmigung vom Amtsgericht oder Landgericht nicht erteilt werden kann. Oft argumentieren die Gerichte mit völlig kreativen Gesetzen, die nicht unmittelbar mit der Schlachtmethode zu tun haben. Herr Altinküpe erlebt es seit vielen Jahren selbst. Obwohl er sich bis zum Bundesverfassungsgericht durchgeschlagen hat und durch diesen Prozess alle vorherigen Entscheidungen aufgehoben und ihm die Ausnahmeregelung gewährt wurde, passiert es, dass zuständige Behörden und Gerichte der ersten Instanz Herrn Altin­küpe dennoch keine Genehmigung erteilen. Heute hat er zwar eine Ausnahmegenehmigung, doch die Garantie für eine Fortdauer im nächsten Jahr hat er nicht.
Die rechtliche Lage in Deutschland kann insofern verbessert werden, wenn sich muslimische Organisationen zu Wort melden und ihre Positionen zu diesem Thema offen und transparent darlegen. Ich schlage daher die Gründung einer „zentralen muslimischen Beratungsstelle für Schächtangelegenheiten“ vor. Dieser kann beispielsweise ein Konzept für muslimische Metzger erstellen, die eine Fleischerei betreiben wollen, die technisch und hygienisch mit den Vorga­ben der Behörden übereinstimmen. Durch persönliche Beratung kann der erfolgreiche Antrag für eine Ausnahmeregelung unterstützt und im Problemfall geholfen werden.
Islamische Zeitung: Lieber Bilal Erkin, vielen Dank für das Interview. (erstmals 2013 erschienen)

Interview mit der Arabistin Angelika Neuwirth über die Arbeit ihres Instituts zur Koranforschung

(iz). Prof. Dr. Angelika Neuwirth studierte Arabistik, Semitistik und Klassische Philologie an der Freien Universität Berlin sowie in Teheran, Göttingen, Jerusalem und München. Nach ihrer Habilitation arbeitete sie von 1977 bis 1983 als Gastprofessorin an der Universität von Jordanien in Amman. Von 1994 bis 1999 war sie Direktorin am Orient-Institut der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft Beirut und Istanbul.

Derzeit ist sie an der Freien Universität in Berlin als Professorin tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Korans und der Koranexegese, in der modernen arabischen Literatur der Levante, der palästinensischen Dichtung und der Literatur des israelisch-palästinensischen Konflikts. Für ihre Koranforschung erhielt sie im Juni 2013 den Sigmund-Freud-Preis für wissenschaftliche Prosa.

Frage: Guten Tag, Frau Prof. Neuwirth. Auf mehr als achthundert Seiten versuchen Sie in ihrem Werk über den „Koran als Text der Spätantike“, einen europäischen Zugang zum heiligen Buch der Muslime zu finden. Was genau meinen Sie mit dem „europäischen“ Blick auf den Koran?

Neuwirth: Das Buch selber legt das dar. Ich versuche zu zeigen, dass, wenn man den Koran historisch liest, man auf dieselben Traditionen stößt, die von Europäern als für ihre Kultur grundlegend in Anspruch genommen werden. Das ist einfach eine historische Lektüre des Korans, jetzt nicht wie üblich als Gründungsurkunde des Islam, sondern gewissermaßen dahinter zurück. Der Koran wird als eine Verkündigung, das heißt als Botschaft an Leute, die noch gar nicht Muslime waren, gelesen. Denn Muslime wurden sie ja erst durch die Verkündigung.

Dieser Blick zeigt, dass damals dieselben Probleme auf der arabischen Halbinsel diskutiert wurden, wie in der umliegenden spätantiken Welt, die später dann gewissermaßen als Grundlage Europas wahrgenommen wurde. Das heißt, wir entstammen alle einem gemeinsamen Entstehungsszenario, ein Sachverhalt, der nur durch spätere historische Entwicklungen verunklärt worden ist.

Frage: Also, geht es ja eigentlich nicht um einen „europäischen“ Zugang, sondern um die verbindenden Elemente der Spätantike beziehungsweise die Einflüsse der Antike. Und weder der so genannte „Orient“  noch der „Okzident“ können diese Elemente als Eigenheit für sich beanspruchen, oder?

Neuwirth: Das tun sie allerdings faktisch. Sowohl im Orient, also in der konventionellen islamischen Selbstwahrnehmung, wird davon ausgegangen, dass der Islam sich bereits von seinen Anfängen her essentiell von der umgebenden Kultur unterscheidet, dass mit ihm etwas ganz Neues in die Welt gekommen ist. Davor gab es das Zeitalter der „Dschahiliya“ (Zeit der Unwissenheit), eine gering geschätzte Epoche, die man nicht unbedingt zur Kenntnis nehmen muss.

Und im Westen glaubt man, dass der Islam das ganz Andere ist, also etwas, was nicht zu der eigenen Kultur gehört. Es sind uralte Festschreibungen von Andersheit, die historisch nicht zu halten sind, die sich aber aufgrund von früheren Machtverlagerungen oder Machtverhältnissen eben so festgeschrieben haben. 

Frage: Würden Sie dann auch die Auffassung verneinen, dass der Islam noch eine Aufklärung nötig hat beziehungsweise, dass Vernunft und Wissenschaft im Koran in einem Spannungsverhältnis zum Glauben stehen? 
Neuwirth: Die Behauptung, dem Islam fehle die Aufklärung ist auch ein uraltes Klischee. Der Stolz auf die Aufklärung, wenn er sich inzwischen allerdings auch etwas gelegt hat, verleitet immer wieder dazu, der westlichen Kultur gegenüber dem Islam einen erheblichen Vorsprung zuzumessen. In der islamischen Geschichte hat es zwar keine flächendeckende  Säkularisierungsbewegung gegeben, dies aber deshalb nicht, weil Sakrales und Säkulares im Islam bereits nebeneinander existierten. Auch war das Kräfteungleichgewicht keineswegs immer so wie wir es heute haben.

Die islamische Wissenskultur war sehr lange Zeit der westlichen oder überhaupt der außerislamischen weit überlegen. Das hat nicht zuletzt zu tun mit den medialen Vorsprüngen, die man hatte. Es gab in der islamischen Welt beispielsweise schon seit dem achten Jahrhundert die Herstellung von Papier. Diese ermöglichte wiederum, immense Massen von Texten zu verbreiten, wovon im gleichzeitigen Westen keine Rede sein konnte.

Es ist sicher mehr als das Hundertfache des im Westen an Schriften Vorhandenen, was da an arabischen Texten in Umlauf gebracht worden ist. Bis zum 15. Jahrhundert war man im Westen noch auf Pergament angewiesen, was sehr kostspielig und schwer zu bekommen war.

Frage: Wenn wir uns die inhaltliche Ebene des Korans anschauen: Welches Frauen- und Menschenbild konstatiert der Koran?

Neuwirth: Natürlich ist der Koran kein Nachschlagwerk für soziales Verhalten. Weite Kreise gehen heute davon aus, dass man alle Normen des Islam bereits im Koran auffinden kann. So war der Koran aber nicht gedacht. Es wandte sich als Verkündigung an Leute, die andere Normen kannten und bereit waren, diese Normen infrage zu stellen. Der Koran bildet Verhandlungen über verschiedene Normen ab. Dass man die relativ wenigen rechtlich relevanten Anweisungen dann systematisiert hat, und zu einem Teil des islamischen Normenkanons, der Scharia gemacht, ist eine andere Sache.

Die spätere Rechtsliteratur reflektiert nicht dieselben Verhältnisse wie der Koran. Das zeigt sich besonders deutlich am Bild der Frau, das ja in der islamischen Rechtsliteratur ganz anders aussieht als im Koran. Gerade hier markiert der Koran einen revolutionären Fortschritt: Er stellt die Frau – zu seiner Zeit ist es einmalig! – vor Gott auf gleiche Ebene mit dem Mann. Beide Geschlechter werden im jüngsten Gericht auf dieselbe Weise beurteilt.

Das klingt vor heute aus gesehen vielleicht irrelevant, aber das ist es nicht. In der damaligen Zeit war die Gleichstellung der Frau mit dem Mann noch ganz undenkbar – es gab sogar noch Diskussionen darüber, ob die Frau überhaupt eine Seele habe. Die Frau wurde sehr ambivalent beurteilt und ihr Rechtsstatus war in vielen vorislamischen Gesellschaften ausgesprochen ungünstig.

Der Koran rückt die Frau auch in wichtigen weltlichen Dingen auf die gleiche Ebene mit dem Mann, sie besitzt Rechte und kann sogar erben, ist also keineswegs entmündigt.

Frage: Navid Kermani spricht in seinem Werk „Gott ist schön“ von der ästhetischen Dimension des Korans. Können Sie dazu näheres sagen?

Neuwirth: Ja, das ist sogar wichtig. Wenn man, wie viele Koranforscher es heute tun, den Koran als eine Art Informationsmedium liest, in dem bestimmte Informationen stehen, dann wird man der ganzen Sache nicht gerecht. Der Koran ist sehr stark poetisch geprägt und hat eine ganze Reihe von Botschaften, die er gar nicht explizit, gar nicht eindeutig auf der semantischen Ebene mitteilt, sondern eben durch poetische Strukturen vermittelt, sonst wäre er auch gar nicht so eindringlich.

Wenn da bestimmte Informationen stünden, die hätte man vielleicht woanders auch haben können. Das Einzigartige am Koran ist eben seine Vielschichtigkeit, das er auf verschiedenen Ebenen spricht und das ist einerseits natürlich ästhetisch von großem Reiz, aber es ist auch, wenn man so will, rhetorisch oder überzeugungstechnisch von großem Reiz.

Wie gesagt, die Aussagen des Korans ließen sich vielleicht in einem ganz kurzen Zeitungsresümee zusammenfassen, das hätte aber keinerlei Effekt gehabt. Es geht wirklich um diese Verzauberung durch Sprache. Sprache selbst wird im Koran auch gepriesen als die höchste Gabe, die der Mensch von Gott erhalten hat. Das hat natürlich zu tun mit Wissen. Sprache ist das Medium des Wissens. Deswegen sollte man auf gar keinen Fall der islamischen Kultur auch noch Wissensfeindlichkeit unterstellen. Also der ganze Koran ist im Grunde genommen ein Preis auf das Wissen. Das Wissen, das sich durch Sprache artikuliert.

Frage: Welche Parallelen weist der Koran zu den religiösen Schriften der Juden und Christen auf? Was ist konkret die besondere Auszeichnung des Korans beziehungsweise was hat der Koran neues gebracht?

Neuwirth: Ja, was hat der Koran neues gebracht? Also, er muss ja Neues gebracht haben, wenn er so viele hundert Jahre nach der zuletzt vorher entstandenen heiligen Schrift in die Welt tritt (ca. 600 Jahre nach dem Neuen Testament). Zum einen würde ich sagen ist es sein Beharren darauf, dass Wissen einen ganz immens wichtigen Anteil am menschlichen Leben und auch am menschlichen religiösen Leben hat.

Der Gedanke ist im Neuen Testament zum Beispiel nicht interessant. Das Neue Testament hebt auf andere Dinge ab, und die Thora, das Alte Testament, also die hebräische Bibel, ebenfalls. Die Fokussierung auf das Wissen ist eindeutig eine Neuheit, die es vorher nicht gegeben hat. Das hängt zusammen mit der spätantiken Entstehung, damals war man einfach, auch durch die Philosophie, bereit, Wissen in den Vordergrund zu stellen.

Außerdem lässt sich anführen, dass im Koran die Universalisierung der Botschaft, die sich nun an alle Menschen richtet, eine besondere Rolle spielt. Weder hat der Koran ein besonderes Verständnis für das Erwählungsverständnis der Juden. Eine solche Erwählung lehnt die koranische Stimme ab, an die Stelle einiger Erwählter treten die Menschen insgesamt. Auch die Erwählung der Christen, die sich an die Stelle der Juden gesetzt hatten, wird zurückgewiesen.

Es gibt keine Erwählten, sondern es gibt die Menschen insgesamt, die bestimmten Vorbildern folgen, sich aber nicht auf irgendwelche Erwählungsprivilegien berufen können. Also weder, wie die Juden auf Abraham, oder wie die Christen auf Christus. Diese Berufungen helfen vor Gott gar nicht, sondern jeder ist allein verantwortlich und hat für sein Tun Rechenschaft abzulegen.

Frage: Das heißt, dass jeder Mensch eine individuelle Beziehung zu Gott aufbauen kann, ohne dass es dafür eine vermittelnde Instanz gibt?

Neuwirth: Ja, das kann man so sagen, wenngleich auch der Koran selber in gewisser Hinsicht eine vermittelnde Instanz ist, nämlich als ein Medium ist, durch das man leichter diesen Zustand erreichen kann. Durch die Erfüllung der rituellen Verpflichtung, vor allem durch das Gebet, durch die Rezitation des Korans, hat der Gläubige einen Zugang, der anderen nicht offen steht. Das ist aber eben ein verbaler Zugang, ein rituell-verbaler Zugang, aber keine auf eine Person gerichtete, auf einen Vorfahren oder eine Erlöserfigur gegründete Privilegierung.

Frage: Welchen Rat würden Sie einem Menschen geben, der bisher keinen Zugang zur Religion des Islams hatte und sich den Koran zum ersten Mal durchlesen möchte?

Neuwirth: Das ist natürlich ein ganz unvorteilhafter Ausgangspunkt (lacht). Vielleicht hat er dann ja auch gar keinen Zugang zu den anderen heiligen Schriften.

Es es ist ja leider so, dass man das Wissen, das die Hörer des Propheten hatten, normalerweise nicht nicht mehr hat. Die Hörer des Propheten waren gebildet, sie hatten eine Menge Bibelwissen und auch einiges philosophische Wissen der Zeit, das wir heute nicht haben. Was kann man da tun?

Wenn man Muslim ist, tut man gut daran, einfach die Kommentare zu lesen, die enthalten ja die Erfahrungen der muslimischen Gemeinde mit dem Koran. Das ist auf jeden Fall hilfreich – auch wenn diese auch aus einer Zeit stammen, die nicht unsere ist, und es manchmal irritierend ist, was man da zu lesen bekommt.

Wenn man Außenstehender ist, dann sollte man sich vielleicht damit begnügen, zunächst einmal den letzten Teil des Korans zu lesen, nach Möglichkeit auf Arabisch, wenn es geht, und dabei eine Koranrezitation zu hören. Dieses letzte Dreißigstel des Korans, das Dschuz' 'amm, wie es im Arabischen heißt, ist ein sehr schöner Zugang. Wenn sich da in einem nichts öffnet, wird es auch nicht bei Sure Zwei nicht passieren (lacht). Ich würde unbedingt raten, sich Koranrezitation dazu zu gönnen, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, hier würden religiöse Informationen herübergebracht.

Frage: Inwiefern gibt es eine andere Spiritualität im Islam, oder eine andere Vorstellung von Spiritualität im Islam, als jetzt im Judentum oder Christentum?

Neuwirth: Es ist jetzt schwer in einem Satz von drei Spiritualitäten zu handeln, aber auf jeden Fall lebt die islamische Spiritualität von der Koranrezitation.

Erstmal reinszeniert man damit die Erfahrung des Propheten, was ja schon einmal eine ganz wichtige Rückbindung an ihn ist. Man steht in einer Tradition. Die Rezitation ist eingebettet in die Vorstellung, dass man durch das Sprechen bestimmter Formeln sich für einen Moment aus der Alltagswelt entfernen kann.

Besonders im Gebet selber werden bestimmte Formeln gesprochen, am Anfang und wieder am Ende, die zeigen, dass man während dieser Zeit abgemeldet ist aus dem Alltag. Das ist ein ganz erheblicher Vorteil gegenüber Leuten, die eine solche Möglichkeit nicht haben, sondern gewissermaßen 24 Stunden lang auf demselben Alltagsniveau sind.

Es gibt inzwischen ja eine Menge Versuche, solche Auszeiten mithilfe künstlicher Religionen zu erreichen, aber im Islam ist diese Praxis – sehr genuin und außerordentlich gut geregelt – schon abrufbar. Das heißt, mit dieser Rezitation ist man eine Weile in einer anderen Welt.

Anmerkung zur Autorin:
Anna Alvi (23) ist Bloggerin und im interreligiösen Dialog aktiv. Zurzeit studiert sie in Heidelberg  Vergleichende Religionswissenschaften (Masterstudiengang). Alia Hübsch (23) ist ebenfalls Bloggerin und Beauftragte für den interreligiösen Dialog einer muslimischen Frauenorganisation in Frankfurt am Main; derzeit studiert sie Religionsphilosophie (Masterstudiengang) in Frankfurt.