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Bayerische AfD wegen radikaler Chat-Inhalte unter Druck

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München (dpa/iz). Die bayerische AfD gerät wegen eines internen Chats mit teilweise radikalen Inhalten massiv unter Druck. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht damit die Frage nach Beobachtung einzelner Abgeordneter und der Partei als Ganzes neu gestellt. Grüne und SPD nannten eine Beobachtung der AfD unabdingbar.

Der Bayerische Rundfunk zitierte am Mittwoch aus Inhalten einer geschlossenen Telegram-Gruppe mit dem Namen „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“, die BR-Reportern zugespielt worden seien. Mit in der Gruppe sind demnach auch große Teile der Landtagsfraktion, der bayerischen AfD-Bundestagsgruppe und des Landesvorstands.

„Ohne Umsturz und Revolution erreichen wir hier keinen Kurswechsel mehr“, schrieb laut BR-Bericht etwa ein AfD-Kreisvorsitzender. Ein weiterer AfD-Mann, der inzwischen Mitglied im AfD-Landesvorstand ist, schrieb dem BR zufolge: „Bekämpft bitte (oder auch gefälligst) mit dem vielen Geld, das ihr vier lange, weitere Jahre egal in welcher Partei bekommt, das Deutschland meuchelnde System. Das erwarten unsere Wähler. Der Widerstand der Straße würde es euch danken.“ In einer weiteren Nachricht heißt es laut BR-Bericht: „Denke, dass wir ohne Bürgerkrieg aus dieser Nummer nicht mehr rauskommen werden.“

Der neue AfD-Landesvorsitzende, der Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur die Existenz der Gruppe. Allerdings stehe diese nicht in der Verantwortung beziehungsweise Verwaltung der AfD Bayern. Protschka erklärte zudem: „Es gab keine Diskussionsbeiträge, bei denen zu Umsturz und/oder Gewalt aufgerufen wurde.“ Hätte es solche Aufrufe gegeben, hätten die Inhaber oder Administratoren, die fürs Mitlesen verantwortlich seien, den Verfasser gesperrt, da sei er sich sicher.

„Es war eine öffentliche Gruppe, in der auch Nichtmitglieder der AfD eintreten konnten“, erklärte Protschka. „Sie wurde jetzt vorübergehend auf geschlossen umgestellt.“ In AfD-Kreisen war von mehr als 250 Gruppenmitgliedern die Rede. Fast alle Beiträge in der Gruppe seien vernünftigen Inhalts und beträfen das politische Tagesgeschäft.

Herrmann nannte die Chats erschreckend. „Sie machen deutlich, dass offensichtlich gerade in den Führungsgremien der AfD auch Leute unterwegs sind, auch Parlamentarier, die offensichtlich Gewalt überhaupt nicht ausschließen, die ernsthaft über Bürgerkrieg und ähnliches nachdenken“, sagte er am Rande einer Landtagssitzung in München. Der Verfassungsschutz werde den Chat, wenn er die Unterlagen denn bekomme, sorgfältig auswerten. Es stelle sich die Frage, inwieweit die betreffenden Abgeordneten beobachtet werden müssten – auch wenn dafür normalerweise besondere Anforderungen zu erfüllen seien – und „inwieweit daraus dann auch sich zusätzliche Argumente für eine Beobachtung der AfD insgesamt ableiten“.

Generalstaatsanwaltschaft prüft Protokolle

Die Generalstaatsanwaltschaft München prüft nun die Äußerungen. Übernommen wird das von der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft, wie ein Sprecher der Ermittlungsbehörde am Donnerstag auf Anfrage mitteilte.

Eine Prüfung durch eine Staatsanwaltschaft ist nicht gleichbedeutend mit einem Ermittlungsverfahren. Zunächst wird überprüft, ob eine Straftat vorliegen könnte. Ein Administrator der Gruppe ist der Landesvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Stephan Protschka. Dieser hatte erklärt: „Es gab keine Diskussionsbeiträge, bei denen zu Umsturz und/oder Gewalt aufgerufen wurde.“

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet bislang nicht den AfD-Landesverband als solchen, sondern die Jugendorganisation JA, den ehemaligen „Flügel“ – das Sammelbecken der völkischen Strömung in der AfD – sowie einzelne als rechtsextrem geltende Parteimitglieder. Das teilte ein Sprecher der Behörde mit.

Ob und was der Verfassungsschutz in Sachen Chatgruppe unternimmt, ließ die Behörde offen, betonte jedoch: „Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz geht jederzeit und eigeninitiativ auf Grundlage seines gesetzlichen Auftrags ihm bekanntwerdenden Hinweisen auf extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen nach.“ Diese würden gründlich geprüft – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen werde die nachrichtendienstliche Beobachtung von Einzelpersonen und Personenzusammenschlüssen aufgenommen.

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