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Kommentar: Wir benötigen Denkfabriken

(iz). Muslime besitzen Moscheen, in die sie gehen können, um Gebete zu verrichten, Ruhe zu finden, bei Tee und Kaffee Freunde zu treffen. Im Hort der Moschee können sie die […]

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Auch für Muslime wichtig: Medien brauchen Kompetenz

(iz). Niemand käme auf den absurden Gedanken, sich beispielsweise bei seinem Mechaniker des Vertrauens nach einer Zahnbehandlung zu erkundigen oder umgekehrt seinen Zahnarzt zum besten Zeitpunkt für einen Wechsel des […]

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NRW-Schulministerin Feller: „Islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen ist wichtig“

Düsseldorf (KNA). Vor zehn Jahren hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland in Deutschland islamischen Religionsunterricht eingeführt. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) spricht im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) über ihr Ziel, Islamunterricht auszubauen, über den Einfluss des umstrittenen Moscheeverbands DİTİB auf Unterrichtsinhalte und über eine Klage des Zentralrats der Muslime gegen das Land NRW, über die am 14. Dezember verhandelt wird.

Frage: Frau Feller, zehn Jahre nach der Einführung steht Islamunterricht in NRW etwa 5 Prozent der muslimischen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Wie bewerten Sie diese Zahl?

Dorothee Feller: Erst einmal bin ich froh, dass wir islamischen Religionsunterricht haben. Aber das Angebot reicht natürlich noch nicht aus, weshalb wir es weiter ausbauen wollen. Derzeit haben wir rund 370 Lehrerinnen und Lehrer für das Fach. Ein offizieller islamischer Religionsunterricht an unseren Schulen ist wichtig – auch für unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Frage: Woran hakt es, dass der Anteil immer noch so gering ist?

Dorothee Feller: Wir brauchen gut ausgebildete und interessierte Lehrkräfte für den islamischen Religionsunterricht. Da befinden wir uns in der Aufbauphase. Ich freue mich sehr, dass nach der Universität Münster nun auch die Universität Paderborn in die Lehrerausbildung einsteigt. Das zeigt, dass wir nach vorne gehen.

Frage: Welche politische Maßnahme wollen Sie hier ergreifen?

Dorothee Feller: Wir müssen ganz grundsätzlich für den Lehrerberuf werben, da wir insgesamt zu wenig Lehrerinnen und Lehrer haben. Wir haben bereits in den Sommerferien eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende des Jahres Maßnahmen erarbeiten wird. Aber immerhin: Die Zahlen für den islamischen Religionsunterricht steigen bereits. So haben wir an der Universität Münster heute etwa 60 Master-Absolventinnen und Absolventen.

Frage: Laut Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide, der an der Uni Münster künftige Lehrkräfte ausbildet, bräuchte es pro Jahr geschätzt 800 bis 1.200 Absolventinnen und Absolventen, um flächendeckend Islamunterricht anbieten zu können. Da tut sich doch eine sehr große Lücke auf.

Dorothee Feller: Ja, es gibt noch eine Menge zu tun, aber immerhin sind die ersten Schritte eingeleitet. Ich bin stolz, dass wir in Münster eine Universität mit einem guten Ruf in diesem Bereich haben. Dass wir jetzt in Paderborn eine zweite Universität als Ausbildungsort gewonnen haben, zeigt doch, dass wir auf dem Weg des Ausbaus sind.

Frage: Seit etwa anderthalb Jahren gibt es in NRW eine Kommission für den Islamunterricht, die unter anderem über Lehrinhalte mitentscheidet. Darin sitzen überwiegend konservative Islamverbände. Ist das ein Problem?

Dorothee Feller: Die Kommission für den islamischen Religionsunterricht vertritt die Anliegen und Interessen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts. Ohne diese Kommission könnten wir den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts nicht voranbringen. Wir haben mit allen Verbänden in der Kommission Verträge geschlossen, in denen sie erklären, eigenständig und staatsunabhängig zu sein und die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes zu achten. Die Kommission ist offen für weitere Mitglieder. Jeder Verband, der die Voraussetzungen erfüllt, kann in die Kommission aufgenommen werden. Solange wir keine anerkannte islamische Religionsgemeinschaft haben, ist das der richtige Weg.

Frage: Wie läuft die Zusammenarbeit Ihres Ministeriums mit der Kommission?

Dorothee Feller: Die Kommission arbeitet unabhängig vom Land, so wie übrigens und selbstverständlich auch das evangelische und katholische Büro. Die Zusammenarbeit ist geprägt von Vertrauen. Es findet ein regelmäßiger Austausch statt.

Frage: Auch der Moscheeverband DİTİB ist Mitglied in der Kommission. Ihm wird vorgeworfen, der verlängerte Arm des türkischen Staats zu sein.

Dorothee Feller: Die DİTİB ist einer der größten Verbände in Nordrhein-Westfalen. Es gibt viele türkisch-stämmige Musliminnen und Muslime in unserem Land, die von der DİTİB vertreten werden. Auch der nordrhein-westfälische Landesverband der DİTİB hat unterschrieben, dass er staatsfern und auf dem Boden des Grundgesetzes handelt.

Frage: Vereinbarungen sind gut, aber bräuchte es nicht noch mehr Kontrolle, dass diese Vereinbarungen eingehalten werden?

Dorothee Feller: Der Unterricht wird in deutscher Sprache von in Deutschland ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern nach staatlichen Lehrplänen erteilt. Für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht sind wir auf die Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften angewiesen. Ich finde, wir sollten die Religionen gleichbehandeln und ihnen nicht mit Vorurteilen begegnen. Sollten sich konkrete Hinweise ergeben, dass eine islamische Organisation gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt, so wäre eine Kündigung durch die Landesregierung die absehbare Folge. Das haben wir im Blick. Bislang haben wir die Erfahrung gemacht, dass es gut läuft.

Frage: Nicht in die Kommission geschafft hat es der Zentralrat der Muslime. Warum?

Dorothee Feller: Über laufende Klageverfahren kann ich nichts sagen.

Frage: Sie erwähnen es: Der Zentralrat versucht, sich in das Gremium einzuklagen. Am 14. Dezember wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt. Beschädigt das Verfahren die Kommission?

Dorothee Feller: Nein, wir leben in einem Rechtsstaat. Da kann man gegen Entscheidungen klagen, egal welcher Art. Wir tun gut daran, nicht außerhalb eines laufenden Verfahrens Dinge zu erörtern, die Gegenstand des Verfahrens sind.

Frage: Ab dem Schuljahr 2023/24 wird es in NRW flächendeckend die Möglichkeit für gemeinsamen katholisch-evangelischen Religionsunterricht geben, wenn es an Teilnehmenden für eigenständige Fächer mangelt. Gleichzeitig wollen Sie Islamunterricht weiter ausbauen. Ist das ein gutes Zeichen?

Dorothee Feller: Das dürfen wir nicht gegeneinander aufwiegen. Ich halte es für wichtig, dass wir sowohl Kindern katholischen und evangelischen Glaubens als auch islamischen Glaubens Unterricht an den Schulen anbieten. Ich persönlich finde es zwar bedauerlich, wenn immer weniger Menschen am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Das bedeutet allerdings nicht, dass wir auf islamischer Seite nichts mehr anbieten sollten. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darüber hinaus dazu bekannt, den interreligiösen Dialog zu stärken. Das geht nur, wenn Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Glaubensrichtung Kompetenzen in ihrem eigenen Glauben erwerben.

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Von Rassismus bis zur „Gefahr für den inneren Frieden“ – „Islam“ in den Wahlprogrammen

landtagswahlen

Den Islam behandeln die Parteien in ihren Wahlprogrammen sehr verschieden. Das linke Spektrum betont den Kampf gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit. Die AfD will Minarett und Muezzinruf verbieten.

Berlin (KNA/iz). Fast genau 60 Jahre vor der Bundestagswahl am 26. September begann mit dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen die muslimische Einwanderung. Inzwischen leben rund 5,5 Millionen Muslime in der Bundesrepublik und gehört der Umgang mit dem Islam zu den emotional aufgeladenen und politisch kontroversen Streitfragen.

Die Wahlprogramme der Parteien behandeln den Punkt entsprechend unterschiedlich. Einig sind sich alle Parteien außer der AfD aber offenbar darin, dass sie Rechtsextremismus und Hass auf Muslime für eine größere Gefahr halten als den politischen Islam und islamistischen Terror.

Die SPD, einst die klassische „Migrantenpartei“, geht auf den Islam als solchen gar nicht ein. Der Begriff kommt in ihrer Agenda nicht vor, einmal ist vom Kampf gegen Islamfeindlichkeit die Rede. Die Partei betont eine „humanitäre und solidarische Flüchtlingspolitik“ und das Vorgehen gegen Diskriminierung und populistische Hetze sowie die Verbesserung von Chancengleichheit.

Das SPD-Programm listet Hilfen und Maßnahmen auf, mit denen der Staat Migranten entgegenkommen sollte, etwa beim Familiennachzug. Erwartungen an die Integration von Muslimen nennt es nicht. Allgemein wird von „Pflichten“ gesprochen. „Dazu gehört, dass sich alle an Gesetze halten.“ Auch beim Blick auf religiösen Extremismus verzichtet die SPD auf eine Nennung des Islam. Eher vage heißt es: „Wo Religionsfreiheit missbraucht wird und in religiösen Fanatismus umschlägt, müssen staatliche Sicherheitsbehörden konsequent eingreifen.“

Auch das Programm der Union verurteilt Islamfeindlichkeit und Rassismus, nennt aber auch die andere Seite der Medaille: „Der Islamismus ist eine extremistische politische Ideologie“, heißt es dort. Die ideologische Basis der Radikalen und ausländische Geldgeber hinter Moscheegemeinden gelte es genauer in den Blick nehmen. Zur Integration erklärt sie: „Wir haben die Erwartung, dass die zu uns kommenden Menschen unsere Werte teilen, sich an unsere Gesetze halten und unsere Sprache sprechen.“ Kriminelle Parallelgesellschaften – Stichwort „Clans“ – seien ebenso zu bekämpfen wie Antisemitismus auch in migrantischen Milieus. Außerdem wollen CDU/CSU die Imamausbildung in Deutschland weiter fördern.

Dafür plädieren auch FDP und Grüne. „Langfristig geht es darum, den Bedarf der muslimischen Gemeinden an religiösem Personal durch in Deutschland ausgebildete Personen zu decken“, so das grüne Wahlprogramm. Das Ziel heißt „Einheit in Vielfalt“ und eine chancengerechte Einwanderungsgesellschaft, für die es ein eigenes Ministerium geben soll, das auch die Linke fordert. Die Grünen erklären sich „solidarisch“ mit Kritikern „von fundamentalistisch-politischen Kräften, wenn sie massiv bedroht werden“. Als einzige Partei kritisieren sie in ihrem Programm die weibliche Genitalverstümmelung, von der auch viele Musliminnen in Deutschland betroffen oder bedroht sind. Ihnen wollen die Grünen mehr staatliche Unterstützung geben.

Die Stärkung liberaler und progressiver Muslime will die FDP. Eine Forderung, die prominente Vertreter eines aufgeklärten Islam immer wieder stellen, um den Einfluss muslimischer Organisationen zu bremsen. Konkrete Ideen, wie man diese schwach organisierte Gruppe gesellschaftlich aufwerten kann, liefert die Partei nicht. Das Staatskirchenrecht will die FDP „zu einem Religionsverfassungsrecht weiterentwickeln“ und einen „passenden rechtlichen Status“ für alle Religionsgemeinschaften schaffen. Es fehlt aber wie bei allen Parteien an klaren Vorstellungen, wie man den höchst heterogenen Islam in Deutschland staatsrechtlich den Kirchen angleichen könnte.

Auch die Linke wirbt eher allgemein für eine „rechtliche Gleichstellung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“. Die Muslime sieht die Partei vor allem als Opfer von Rassismus und Diskriminierung, spricht aber auch vom Problem des religiösen Fundamentalismus. Die Rechte muslimischer Frauen erwähnen die Linken an einer Stelle explizit, nämlich im Zusammenhang mit dem Recht, das Kopftuch zu tragen.

Die AfD behandelt den Islam, dem sie ein ganzes Kapitel widmet, erwartungsgemäß als Gefahr für den inneren Frieden und notiert: „Es ist inakzeptabel, die Kritik am Islam durch den Vorwurf der ‘Islamophobie’ oder des ‘Rassismus’ zu unterdrücken.“ Gegen Minarett, Muezzinruf und Polygamie will sie schärfer vorgehen, die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland gesetzlich verbieten. Zudem soll die staatliche Zusammenarbeit mit der aus Ankara gesteuerten Ditib beendet werden.

Karlsruhe erkennt Wirklichkeit an

Erfolgreich geklagt haben zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle.
Karlsruhe (iz/dpa/KNA). Muslimischen Lehrerinnen darf das Tragen von Kopftüchern an öffentlichen Schulen nicht länger pauschal verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag (13. März 2015) veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Richter kippten außerdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, nach der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Das benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig.
Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn durch das Tragen eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus. Die Richter korrigierten damit ihr so genanntes Kopftuchurteil von 2003. Damals hatten sie den Ländern vorsorgliche Verbote erlaubt.
Erfolgreich geklagt haben damit zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen. Die Lehrerin und die Sozialpädagogin wandten sich gegen das gesetzliche Verbot, im Schuldienst ein Kopftuch oder ersatzweise eine Wollmütze zu tragen. Sie waren zuvor bei den Arbeitsgerichten gescheitert.
Die Verfassungsrichter sahen nun in dem pauschalen Verbot einen schweren Eingriff in die Glaubensfreiheit der Klägerinnen. Sie hätten plausibel dargelegt, dass das Kopftuchverbot ihre persönliche Identität berühre und ihnen sogar den Zugang zu ihrem Beruf verstelle. Damit sei auch der Gleichheitsgrundsatz berührt.
Der Beschluss war durch eine Computerpanne des Gerichts bereits am Donnerstag bekanntgeworden. Zwei Richter gaben ein Sondervotum ab.
Düsseldorf und Berlin wollen prüfen
Nach dem Urteil prüfen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin Änderungen ihrer Schulgesetze. „Wir werden nun unverzüglich prüfen, welche Konsequenzen aus den Entscheidungen im Einzelnen zu ziehen sind“, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am gleichen Tag in Düsseldorf. „Dann werden wir alle erforderlichen rechtlichen Schritte zügig einleiten.“
Löhrmann (Grüne) hatte das Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Kopftuchverbot begrüßt. Das 2006 auf Initiative der schwarz-gelben Vorgängerregierung ins Schulgesetz eingefügte Kopftuchverbot sei mit der in der Verfassung gewährleisteten Religionsfreiheit nicht vereinbar, erklärte Löhrmann am Freitag in Düsseldorf. Damit bestehe nun in einer seit Jahren strittigen Frage Rechtssicherheit.
Eine Sprecherin der Senatsbildungsverwaltung sagte am Freitag, zunächst müssten die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen.
Kurth rät zu Gelassenheit
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot sieht die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Brunhild Kurth, einen möglichen „Anpassungsbedarf“ für einige Schulgesetze der Länder. Das Urteil „lotet das Verhältnis von öffentlichem Dienst und religiöser Betätigung neu aus“, sagte die CDU-Politikerin am Rande der KMK-Frühjahrssitzung in Leipzig der Deutschen Presse-Agentur.
Die Länder würden sich „ihre Schulgesetze und weitere Regelungen“ mit Blick auf Neutralitätspflicht noch einmal genau anschauen. Sie rate aber zur Gelassenheit. Letztlich müsse „vor Ort entschieden werden, wie mit dem Tragen religiöser Symbole in Unterricht und Schule umgegangen werden muss“. Lehrer, Schulleiter und Schulaufsicht müssten „mehr als bisher auf den Einzelfall schauen“, sagte Kurth.
Die SPD-Kirchenbeauftragte Kerstin Griese sprach von einer Stärkung der religiösen Vielfalt in Deutschland. „Wir leben in einer multireligiösen Gesellschaft. Der Islam gehört selbstverständlich zu Deutschland“, sagte sie. Auch der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, sprach von einem guten Tag für die Religionsfreiheit.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sprach von einer Stärkung der Religionsfreiheit. Leiterin Christine Lüders verwies in Berlin darauf, dass derartige Verbote auch negative Auswirkungen für kopftuchtragende Musliminnen in der Privatwirtschaft haben könnten.
Große Freude und verhaltene Zustimmung
Vor allem junge Musliminnen äußern sich sehr erfreut über das Urteil. Vielen war in den letzten Jahren die Ergreifung einer Karriere als Lehrerinnen versperrt, weil sie später hätten mit Schwierigkeiten bei der Einstellung rechnen müssen. Nun hoffen viele, dass sich hier manches Grundlegendes ändern wird.
Andere, wie der frühere IGMG-Generalsekretär Mustafa Yeneroglu, ordneten die Karlsruher Entscheidung in die bestehende rechtliche und politische Ordnung ein. Generell bedeute das Urteil noch keine sofortige oder gar flächendeckende Aufhebung bestehender Kopftuchverbote. Zumal im konkreten Einzelfall natürlich immer noch verboten werden könne. Grundsätzlich wurde das Urteil innerhalb der muslimischen Community als positiv begrüßt.
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot ist leider nur eine mangelhafte Reparatur des Schadens aus 2003. Wir hätten uns von den Verfassungsrichtern ein noch klareres Votum für die Religionsfreiheit, für den Gleichheitsgrundsatz gewünscht. Im Detail ist das Urteil aber eine Lehrstunde an den Gesetzgeber“, meinte Bekir Altaş, kommissarischer Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş, anlässlich der Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Wünschenswert wäre es gewesen, so der kommissarische Yeneroglu-Nachfolger, wenn die Verfassungsrichter das Problem bei den Störern ausgemacht hätten, anstatt die Konsequenzen den betroffenen Lehrerinnen aufzuerlegen. „Schade, dass sich das Gericht von dem zumeist populistisch geführten Mehrheitsdiskurs nicht ganz lösen und von den Angstmachern vollständig emanzipieren konnte.“ Dennoch sei die Entscheidung ein deutlicher Schritt. Das Kopftuch tangiere weder die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler noch das Elternrecht oder den staatlichen Erziehungsauftrag. „Zutreffend stellen die Verfassungsrichter fest, dass das Kopftuchverbot in Nordrhein-Westfalen die ‘Grenze der Zumutbarkeit’ überschritten hat.“
Die Ditib begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen als „Meilenstein“ für die Gleichberechtigung von Muslimen und die Religionsfreiheit. „Dadurch wird die Aussage, der Islam gehöre zu Deutschland, mit Leben erfüllt“, sagte der Landesvorsitzende Erdinc Altuntas am Tag der Urteilsverkündung in Stuttgart. Altunas sagte, entsprechend müsse nun das Schulgesetz in Baden-Württemberg geändert werden. Viele Frauen entschlössen sich derzeit gegen ein Lehramtsstudium, weil sie später im Schuldienst kein Kopftuch tragen dürften.
Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls positiv bewertet. „Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich“, sagte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan in Köln. Karlsruhe habe klargestellt, „dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet“. Das sei ein richtiger Schritt, „weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt“.
„Das Urteil macht unverkennbar deutlich, dass alle Religionen vor dem Grundgesetz gleich sind und dass keine Religion privilegiert werden darf. Ich gehe davon aus, dass Länder, die ein Kopftuchverbot erlassen haben, der Gleichbehandlung der Religionen Folge leisten und die Kopftuchverbote aufheben werden“, war die optimistische Einschätzung von Seyfi Ögütlü, dem Generalsekretär des Vereins der Islamischen Kulturzentren (VIKZ).
Photo by Thorsten Hansen

Die IZ-Blogger: Ein Kommentar des österreichischen Islamgesetzes

„Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.“

(iz). 2015 wiederholt sich zum 200. Mal der Jahrestag des Wiener Kongresses und auch dieses Mal steht ein junger ambitionierter Politiker, der amtierende österreichische Außenminister Sebastian Kurz, für einen innenpolitischen Wandel und tiefe Eingriffe in Grundrechte. Das neue österreichische Islamgesetz stellt vieles dar, aber vor allem Law & Order gegenüber und Kontrolle von Muslimen. Kritik an diesem (teilweise dieselbe wie von Rechtsexperten) wird, so sie von Muslimen kommt, aus Regierungskreisen gerne als „Hetze“, „Propaganda“ oder „gezielte Fehlinformation“ abgetan.

Dabei stellt es einen historischen Bruch im Verhältnis der Muslime zu Österreich dar und wirft ihre grundrechtliche Position in gewisser Hinsicht nicht um 103 Jahre zurück (das alte und erste Islamgesetz wurde 1912 verabschiedet), sondern weit hinter die Standards von 1867 – jenes Jahr, in dem Österreich seinen bis heute gültigen Grundrechtskatalog, der die Autonomie von anerkannten Religionsgesellschaften normierte, bekam – und schafft damit eine für Muslime noch nicht da gewesene, gesetzlich verankerte Diskriminierung.

Betrachtete man die bisherige Debatte in der österreichischen Öffentlichkeit und auch der internationalen Presse rund um das neue Islamgesetz, schien es um Aspekte wie ein Verbot der Auslandsfinanzierung von Imamen oder um die verpflichtende Darlegung der Glaubenslehre anhand einer offiziellen deutschen Qur’anübersetzung zu gehen. Der Aspekt, dass mit dem Gesetz ein eigenes segregiertes Religionsrecht (inkl. Anerkennungs- und Auflösungsbestimmungen für neue und bestehende islamische Religionsgesellschaften) nur für Muslime geschaffen wird, wurde hingegen selten thematisiert. Ebenso wurden die gravierendsten Eingriffe so selten erwähnt, dass man glauben könnte, die geradezu obsessive Beschäftigung der österreichischen Öffentlichkeit mit dem leicht umgehbaren Verbot der Auslandsfinanzierung diene nur der Ablenkung von den schwerwiegendsten Mängeln.

Aus meiner Sicht ist dies wohl primär die am 01.03.2016 vorgesehene Auflösung all jener Vereine, die den Vereinszweck der Verbreitung der Lehre der IGGiÖ verfolgen (§ 31 Abs 3). Um die Ausmaße und Konsequenzen dieses verfassungsrechtlich (im Hinblick zuallererst auf die Religions- und Vereinsfreiheit) bedenklichen Eingriffes zu verstehen, muss man wissen, dass sich die kollektive islamische Praxis in Österreich trotz Bestehens einer anerkannten islamischen Religionsgesellschaft, der IGGiÖ, vorwiegend auf der Vereinsebene abspielt. Muslimische Vereine, meist in Verbänden organisiert, betreiben Moscheen und Gebetsstätten, islamische Zentren, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen (von ca. 500 Vereinen ist teilweise die Rede).

Rechtlich besteht ihre Beziehung zur IGGiÖ nur darin, dass sie sich in ihren Statuten zur Verfassung der IGGiÖ bekennen, an sie gebunden fühlen und dadurch aus Sicht der IGGiÖ unter anderem ihre religionsgesellschaftliche Aufgabe der Verkündung der Lehre des Islam erfüllen. Gerade damit aber erfüllen sie die Merkmale der genannten Bestimmung des neuen Islamgesetzes. Die Vereine stehen vor der Wahl zwischen Auflösung – deren Aufgaben sollen Untereinheiten der IGGiÖ genannt „Kultusgemeinden“, die erst gegründet werden müssen, übernehmen – oder „Tarnung“ als nicht explizit islamische Vereine durch Änderung ihrer Vereinszwecke in den Statuten.

Die Last dieser Wahl, die zudem eine schwere soziopolitische Dimension aufweist, zeigt sich aber vor allem, wenn man betrachtet, was sich in der Beziehung zwischen IGGiÖ (inklusive ihren Kultusgemeinden) und der Republik Österreich nun ändert. Abgesehen davon, dass das neue Islamgesetz der Bundesregierung insbesondere dem Bundeskanzler die Möglichkeit gibt, die IGGiÖ und/oder ihre Kultusgemeinden aufgrund einer Vielzahl von teils unbestimmten und daher der Willkür Tür und Tor öffnenden Gründen aufzulösen (§ 5 Abs 2), ermächtigt es den Bundeskanzler zu einer Vielzahl von Kontrollbefugnissen gegenüber der IGGiÖ, welche diese mehr oder weniger zu einer Institution von Regierungsgnaden macht. Dazu zählt die Möglichkeit einer Wahlaufsichtsbeschwerde über IGGiÖ-Wahlergebnisse beim Bundeskanzler (§ 28 Abs 2), die Möglichkeit für diesen, unter Umständen einen Kurator für die IGGiÖ bei Gericht zu beantragen (§ 29), interne Beschlüsse der IGGiÖ aufzuheben, Geldbußen zu verhängen (§ 30) und – nicht unwesentlich – jeder neuen Verfassung der IGGiÖ und diversen anderen Rechtsakten die Zustimmung und damit Gültigkeit zu verwehren (§ 23 Abs 1). Bedenkt man, dass die Darstellung der islamischen Lehre mittels deutscher Qur’anübersetzung ein Teil der Verfassung sein muss, wird klar, dass der Bundeskanzler damit auch ein Veto bezüglich der offiziellen Lehre der IGGiÖ bekommt.

Viel lässt sich über das neue Islamgesetz sagen, über diskriminierende Bestimmungen in der Seelsorge, über eine Vielzahl scheinbar neuer, in Wirklichkeit längst vorhandener, Rechte (Schutz der Amtsverschwiegenheit von Imamen, Versammlungs- und Lärmschutz an Feiertagen, Rechtsgrundlage fürs Schächten, u.a.) oder auch über das neu eingerichtete, völlig in staatlichen Händen liegende, theologische Studium an der Uni-Wien, an das die IGGiÖ aber in gewisser Hinsicht gebunden ist. Zusammenfassend gesagt schafft es die Grundlagen für eine vom Ausland isolierte, von der Regierung (eigentlich fast ausschließlich vom Bundeskanzler) zutiefst abhängige und beaufsichtigte islamische Staatskirche. Der Eindruck drängt sich auf, dass die IGGiÖ zu einem Kontrollinstrument über Muslime und ihr Oberhaupt zu einem postkolonialen Statthalter des Bundeskanzlers degradiert wird.

Dass es so weit überhaupt kommen konnte, ist nicht zuletzt dem Umstand zu „verdanken“, dass die Führung der IGGiÖ jahrelang hinter verschlossenen Türen, an ihren Organen und internen Prozeduren vorbei und bei offenkundiger Intransparenz gegenüber der muslimischen Öffentlichkeit, mit dem Staat über das Gesetz verhandelt hat. Sehr früh gab es Warnungen (insbesondere von Engin Karahan aus Deutschland), die schon vorausahnen ließen, in welche Richtung das vorbereitete Gesetz gehen würde. Dass sich trotz aller Intransparenz seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes im Oktober 2014 dennoch eine derart intensive und kritische Debatte in Österreich (mit einem unüberhörbaren Echo im Ausland) und innerhalb der IGGiÖ über Grund- und Bürgerrechte, Partizipation und Transparenz entfalten konnte, lag nicht nur, aber primär, an einer selbstbewussten, deutschsprachigen, politisch wachsamen und manchmal auch provokanten muslimischen Jugend- und Studentenszene, fernab der großen, konservativen Verbände, mit denen sie nicht selten in offenkundigem Konflikt hinsichtlich des Auftretens gegenüber der Regierung stand.

Zwei diametral verschiedene Selbstbilder stießen aufeinander: Auf der einen Seite partizipierende und fordernde Bürger, die nicht bereit zu Kompromissen über ihre Grundrechte sind. Auf der anderen eine traditionelle Verbandselite, die sich ihrem Verhalten nach zu urteilen immer noch als Gast sah, der demütig, höflich und dankbar zu sein hat. Inmitten des Beginns absehbarer Umbrüche und damit verbundenen Sorgen der Muslime in Österreich, scheint sich daher auch ein Wandel im Selbstverständnis der muslimischen Zivilgesellschaft und eine Gelegenheit abzuzeichnen, sich nicht mehr bloß als Muslime oder gar als „Gäste“zu verstehen, sondern als mündige und selbstbewusste Bürger, die nicht um ihre Rechte bitten, sondern sie einfordern.

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Lassen sich aus den Brandanschlägen Bedeutungen für die muslimische Gemeinschaft ableiten?

(iz). Nach einer Brandstiftung durch Unbekannte auf eine Bielefelder Moscheegemeinde am 11. August kam es am Morgen vom 18. August zu einem weiteren Anschlagversuch auf eine andere Lokalität. Laut Berichten […]

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Die Überwindung der alten Gegensätze hat begonnen

(iz). Wie organisieren sich Muslime eigentlich? In der jüngeren Geschichte ist die Antwort klar. Die meisten Moscheegemeinden sind heute eingetragene Vereine, oft eingebunden in große, zentral agierende Dachverbände. Die Organisationen […]

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Muslimische Verbände und Theologen diskutierten unter sich, nicht miteinander

(iz). Der Worte sind genug gewech­selt“, so beginnt ein bekanntes Zitat aus dem „Faust“. Allerdings ist das bei essenziellen Fragen nicht immer der Fall. Viele beklagen, dass Wichtiges zu wenig […]

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Theologe Khorchide weist Vorwürfe islamischer Verbände zurück

Köln (KNA). Der Leiter des Zentrums für Islamische Theologie, Mouhanad Khorchide, hat die Kritik muslimischer Verbände an seiner Arbeit zurückgewiesen. In der Sendung „Tag für Tag“ im Deutschlandfunk wandte er sich gegen den Vorwurf, nur wie ein Orientalist zu arbeiten. Er betrachte den Islam „aus einer Innenperspektive“ heraus. „Und deshalb sehe ich meine Arbeit genuin als eine islamisch-theologische Arbeit.“

Das ZIT bildet Lehrer für den neuen islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen aus. Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) wirft Khorchide vor, nicht wie ein Vertreter einer bekenntnisorientierten Religion zu argumentieren. Das Gremium hat ein Gutachten über die Theologie und Bücher Khorchides angekündigt. Seine jüngste Veröffentlichung lautet: „Scharia – der missverstandene Gott.“

Khorchide wirft im Deutschlandfunk seinerseits den Verbandsvertretern vor, sich seine Lehrveranstaltungen nicht näher anzugucken. „Bis jetzt habe ich niemanden gesehen.“ Wenn er in jedem Buch mit mehr als 400 Koranversen argumentiere, sei das „keineswegs die Vorgehensweise eines Orientalisten oder eines Islamwissenschaftlers“.

Zugleich räumte Khorchide Fehler im Umgang mit den Verbänden ein. Er hätte sich mit deren Vertretern häufiger an einen Tisch setzten sollen. Dann „hätte man einiges an Missverständnissen aus der Welt geschaffen“. Künftig wolle er sich „etwas mehr Zeit für die offene Kommunikation“ nehmen.

Der Sender zitiert weiter den KRM-Sprecher Bekir Alboga, wonach die Verbände eine neue Kandidatin für den Beirat benannt hätten, der über die Lehrinhalte und das -personal am ZIT bestimmt. Dabei handele es sich um die Berliner Islamlehrerin Rukiye Kurtbeker, die im Auftrag der Islamischen Förderation Berlin arbeite. Diese gehört zur Gemeinschaft Milli Görüs, die vom Bundes- und Landesverfassungsschutz beobachtet wird. Alboga sagte dem Sender, dass das Bundesinnenministerium bereits grünes Licht für Kurtbeker gegeben habe.

Vier Beiratsvertreter benennt die Universität, vier weitere der KRM selbst. Vorschläge für einen dieser vier Beiratsposten waren bislang wegen Zweifeln an der Verfassungstreue der Kandidaten abgelehnt worden. Deshalb hat sich das Gremium noch nicht konstituiert. Weil der Bund das Zentrum finanziell unterstützt, überprüft er die Kandidaten für den Beirat.