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Thema Antidiskriminierung: Auch „Unterstützung für Betroffene“

Foto: Pixabay | Lizenz: CC0 Public Domain

(iz). Taner Aksoy ist Mitarbeiter bei FAIR International, einem Kölner Antidiskriminierungsverband, der sich um die Belange von Personen und Personengruppen kümmert, die Benachteiligung und Diskriminierung zu beklagen haben. Wir sprachen mit ihm über die Arbeit und Erfahrungen des Verbandes sowie über die aktuelle Lage von Muslimen in Deutschland, die mit unfairer Behandlung konfrontiert werden.
Islamische Zeitung: Lieber Taner Aksoy, auf der Webseite Ihres Vereines wird dieser als „unabhängiger Antidiskriminierungsverband“ beschrieben. Was müssen wir uns darunter vorstellen?
Taner Aksoy: FAIR international ist ein eingetragener Verein mit einer autarken Satzung.
Islamische Zeitung: Wie können sich Betroffene an Sie wenden und welche Schritte – wenn die nötigen Kriterien erfüllt sind – unternehmen Sie?
Taner Aksoy: Personen, die Rassismus- und/oder Diskriminierungserfahrung gemacht haben, können sich telefonisch, via E-Mail oder persönlich bei uns melden.
Personen, die uns aufsuchen, sind aufgrund ihrer negativen Erfahrung oftmals erschüttert. Das bedeutet für uns, dass unsere Beratungspraxis auch ein Stück weit eine psychologische Unterstützung für Betroffene bedeutet. Insofern ist nach der ersten Fallaufnahme ein Gespräch mit der/dem Ratsuchenden essenziell. Dadurch kann eine Atmosphäre des Vertrauens hergestellt werden, was für die weitere Betreuung von erheblicher Relevanz ist.
Im nächsten Schritt erfolgt eine inhaltliche Fallanalyse. Hierbei steht die Frage nach dem Anliegen des Opfers im Zentrum der Betrachtung. Im Zuge dessen wird der Fall aus juristischer Perspektive erörtert und am Ende, je nach Art der Beschwerde und dem Ausmaß der Diskriminierung, werden dem Ratsuchenden mehrere Interventionsmöglichkeiten offeriert. Häufig ist der erste Schritt, eine Stellungnahme der Gegenseite einzufordern.
Islamische Zeitung: Seit einigen Jahren steigen die Zahlen der Angriffe auf muslimische Einrichtungen. Korrelieren die Zahlen der bei Ihnen gemeldeten Übergriffe damit?

Foto: FAIR International

Taner Aksoy: In der Tat. Sowohl die eingehenden Beschwerdefälle als auch die Moscheeanschläge, die wir seit 2014 ausgehend von unserer Medienanalyse registrieren, bestätigen das. Auffallend dabei ist die Tatsache, dass bestimmte Ereignisse und Debatten rund um die Thematik „Islam“, „Geflüchtete“ und neuerdings auch vermehrt „Türkei“ dazu führen, dass die Hemmschwelle für offenen Rassismus sinkt.
Dies zeigt sich in Übergriffen auf islamische Einrichtungen und Geflüchtetenünterkünfte. Zudem registrieren wir vermehrt dass kopftuchtragende Musliminnen auf offener Straße beleidigt und teilweise sogar geschlagen werden.
Islamische Zeitung: Gibt es eine Statistik darüber, in wie vielen Fällen Sie aktiv werden konnten und wie viele erfolgreich abgeschlossen wurden?
Taner Aksoy: Ja. Wir führen eine Statistik, wobei ich Ihnen die genaueren Zahlen des vergangenen Jahres nicht nennen kann, da einige Fälle noch nicht abgeschlossen sind. Eine separate Erfolgsstatistik wird bei FAIR nicht geführt. Der eigentliche Erfolg unserer Arbeit orientiert sich in erster Linie an den Erwartungen der ratsuchenden Personen.
Islamische Zeitung: Lieber Taner Aksoy, haben Sie Kooperationspartner beziehungsweise Ansprechpartner auf gesamtgesellschaftlicher Seite, an die Sie sich wenden können? Wie relevant ist bei dem Thema der rechtliche Aspekt beziehungsweise Einrichtungen wie Staatsanwaltschaften?
Taner Aksoy: Für einen deutschlandweit tätigen Antidiskriminierungsverband ist das Thema der Vernetzung von erheblicher Bedeutung. So kooperieren wir mit anderen Antidiskriminierungs- und Opferberatungsstellen, um Erfahrungen auszutauschen. Die Kooperation hat auch praktische Gründe.
Wenn uns eine Beschwerde, beispielsweise aus Süddeutschland, erreicht, ist es aufgrund der geographischen Entfernung schwierig, sofort ein persönliches Erstgespräch zu organisieren. In solchen Fällen empfiehlt es sich, insbesondere für die Betreuung der Ratsuchenden, sie an Kooperationspartner und/oder Anwältinnen und Anwälte unseres Vertrauens zu verweisen. Wir betreuen den Fall selbstverständlich weiterhin und stehen Betroffenen bei Fragen zur Seite.
Islamische Zeitung: In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen extremere Gruppen oder online-Aktivisten unnötig Situationen noch aufheizen – oft unter Verwendung komplett unsinniger historischer Vergleiche. Sind Muslime nicht manchmal auch zu schnell dabei, in einen Konflikt zu gehen beziehungsweise das Etikett „Diskriminierung“ zu benutzen?
Taner Aksoy: Es gibt sicherlich vereinzelt Beispiele solcher Fälle. Allerdings sollte man dieses Problem nicht pauschal auf „die Muslime“ übertragen. Unsere Fälle zeigen, dass Ratsuchende sich nicht vorschnell des Etiketts der Diskriminierung bedienen. Im Gegenteil, sie tragen Ihre Beschwerde erst nach mehrmaliger Diskriminierung an uns heran. Die Auseinandersetzung mit Diskriminierung bedeutet gleichzeitig Belastung.
Islamische Zeitung: Oft geraten Konflikte (so etwa der Fall einer Pflegerin, die keine männlichen Patienten waschen wollte) erst an die Öffentlichkeit, nachdem sie vor Gericht gekommen sind. Ist der Gang vor Gericht immer die beste Lösung und gibt es hier Beratungsstellen, bei denen sich potentielle KlägerInnen Rat holen können, bevor sie überhaupt den Rechtsweg wählen?
Taner Aksoy: Es gibt eine Reihe von Beratungsstellen, bei denen sich potentielle KlägerInnen über das rechtliche Vorgehen zum Beispiel im Falle einer Diskriminierung Rat holen können. Auch wir beraten Betroffene in dieser Hinsicht. Dabei ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen, um zu klären, ob ein Gang vor Gericht sinnvoll ist oder nicht. Am wichtigsten ist dabei natürlich zunächst die juristische Risikoabwägung. Daneben ist auch die finanzielle sowie emotionale Belastung, die ein Gerichtsverfahren mit sich bringen kann, zu beachten. So kommt es häufig vor, dass die Betroffenen von der Gegenseite mit beleidigenden Unterstellungen konfrontiert werden. Außerdem dauern Gerichtsverfahren in der Regel länger.
Im Übrigen kann es auch aus anderen Gründen sinnvoller sein, nicht (gleich) den Rechtsweg zu beschreiten. Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen der oder die Betroffene und die diskriminierende Person im permanenten Umgang zueinander bleiben, wie etwa im Nachbarschaftsverhältnis und vor allem im schulischen Bereich.
Schließlich kann der Ausgang eines Rechtsstreits nicht sicher vorausgesagt werden. Dies zeigte sich zum Beispiel bei dem EGMR-Verfahren hinsichtlich des Vollverschleierungsverbotes in Frankreich. Das Gericht hielt das Verbot aufgrund eines gesellschaftlichen Rechts auf Zusammenleben für rechtmäßig. Dabei ist dieser Grundsatz nicht in der französischen Rechtsordnung niedergeschrieben.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, wenn KlägerInnen im Falle eines negativen Ausgangs unterstellt wird, sie würden vorschnell, ohne die Konsequenzen zu bedenken, den Rechtsweg beschreiten.
Islamische Zeitung: Welche Rolle spielt hierbei die Öffentlichkeitsarbeit der muslimischen Selbstorganisation? Besteht hier nicht erheblicher Nachholbedarf?
Taner Aksoy: Wir können keine pauschale Aussage zur sogenannten muslimischen Selbstorganisation treffen. Was wir allerdings beobachten, ist, dass einige Moscheegemeinden sehr gute Gemeinde- und Öffentlichkeitsarbeit leisten.
Islamische Zeitung: Diskriminierung hat auch mit der Wahrnehmung durch den anderen zu tun. Haben wir – im kollektiven Sinne – als Muslime zu lange die Frage vernachlässigt, wie wir eigentlich in Deutschland wahrgenommen werden?
Taner Aksoy: Diskriminierung ist vor allem die Folge von latentem Rassismus und Vorurteilen, was im Umkehrschluss zur oftmals negativen Wahrnehmung von Muslimen führt. Dies gilt ja nicht nur für Muslime, sondern für alle von Rassismus betroffenen Gruppen. Wenn es also um die Vernachlässigung der Wahrnehmung als Grund für Diskriminierung geht, müsste dieser Gedanke für alle Minderheiten gelten.