Thema Ramadan: Während des Fastenmonats unterwegs in islamischen Ländern? Von Samir L. Iranee

Ausgabe 206

(iz). Der muslimische Fastenmonat Ramadan begann in diesem Jahr am 20. Juli. Ganz allgemein ist es gut zu wissen, wie man bei Reisen in islamischen Ländern einen Fauxpas vermeidet. „Um während dieses oder des nächsten Ramadans in den muslimischen Gastländern nicht anzuecken, sollten Nichtmuslime einige, wenige Regeln beachten. Wenn man weiß, was der Ramadan für Muslime bedeutet, wird unangebrachtes Verhalten seltener vorkommen.“

Für die rund 1,4 Milliarde Muslime vom Marokko bis Malaysia, die den heili­gen Fastenmonat begehen, ist das der wichtigste Monat im Jahr; es ist der Monat in dem der Qur’an – also die heilige Schrift der Muslime – dem ­Propheten Muhammad offenbart wurde. Der Ramadan ist für Muslime die Zeit der Enthaltsamkeit und der Distanz zu allem Materiellen.

Ausdruck findet das durch das Fasten: Während des Ramadan ist Fasten Pflicht für Muslime: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang sind Essen, Trinken und auch Rauchen oder der Austausch von Zärtlichkeit verboten.Gleichzeitig ist der Ramadan eine Zeit der Besinnung und der intensiven Ausübung seiner religiösen Pflichten, so steigert sich beispielsweise die Dauer und Zahl der tägli­chen Gebete.

In dieser Zeit sollte man auch als Nichtmuslim in den islamischen Ländern nicht öffentlich rauchen, essen oder trinken, sich angemessen kleiden und sittsam benehmen. Man sollte Toleranz und Respekt zeigen, so beispielsweise nicht direkt oder öffentlich die, aufgrund des strengen Fastens vor allem im Sommer und manchmal bis oft eingeschränk­te, Arbeitsleistung oder sonstige Einschränkungen kritisieren.

Wenn man diese Tipps für angemessenes Verhalten in muslimischen Ländern im Ramadan beachtet, ist man auf der sicheren Seite. Denn in einigen Ländern, werden sogar die Verstöße von Nicht-Muslimen gegen religiöse Pflichten wie dem Rauch-, Ess- und Trinkverbot in der Öffentlichkeit mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafen geahndet. Reisende sollten sich deshalb vorher beim Reisebüro beraten lassen oder vor Ort genau erkundigen. Beachten muss man auch, dass mit dem Beginn des Ramadans bis zu seinem Ende und den anschließenden Feiertagen das Geschäftsleben auf dem Land weitgehend still steht und in den Metropolen teilweise eingeschränkt ist.

Öffnungszeiten von Behörden und Ämtern (auch Botschaften und Konsulaten) sowie die Arbeitszeiten im Dienstleistungssektor und in der Produktion sind generell stark reduziert – bis zu 40-60 Prozent der normalen Arbeitszeit. Deshalb sollte man die speziellen Arbeitszeiten und die Öffnungszeiten von Be­hörden und Geschäften beachten. Da in dieser Zeit tagsüber in allen islamischen Ländern vieles eingeschränkt ist, wird die Nacht zum Tag gemacht. Für Geschäftsleute heißt das, dass oft ­Geschäftstreffen am späten Abend stattfinden.

Nach dem Ende der Fastenzeit wird groß gefeiert: Das so genannte ‘Id Al-Fitr (Fest des Fastenbrechens) beginnt aller Voraussicht nach am 19. August 2012 und dauert mehrere beziehungsweise je nach Land drei bis vier Tage oder sogar länger, wie beispielsweise in Saudi-Arabien. Für deutsche Geschäftsleute bietet es hier eine sehr gute Gelegenheit, die Geschäftskontakte zu muslimischen Ge­schäftspartner durch Ramadan-Glückwünsche (mündlich mittels Telefonat beziehungsweise schriftlich durch E-Mail oder Postkarte mit muslimischen Motiven) zu pflegen.

Dies gilt vor allem für ausländische Besucher, Individualreisende und Ge­schäftsleute. Pauschaltouristen, die ihre Urlaubszeit nur in Ferienanlagen verbringen, sind davon weniger berührt. Allerdings sind sie auch vom Ramadan betroffen, denn die Leistungsfähigkeit von Hotelpersonal und Servicekräften ist aufgrund des Fastens teilweise eingeschränkt. Hier ist Verständnis erwünscht und angebracht.

Samir Iranee bietet seinen Kunden bei Bedarf auch ein interkulturelles Intensiv-Coaching oder längerfristige Trainingsmaßnahmen für Einzelpersonen und Gruppenschulungen.
Kontakt: s_iranee@web.de, www.iranee.de