Töten von deutschem Boden aus

Ausgabe 287

Foto: US Airforce, via flickr | Lizenz: Public Domain

(GFP.com). Die Bundesregierung muss US-Drohnenangriffe im Jemen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht überprüfen und Washington gegebenenfalls zur Ordnung rufen. Das schreibt ein verkündetes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 19. März vor, das einer Klage dreier Angehöriger jemenitischer Drohnenopfer teilweise stattgegeben hat. Demnach hat die Bundesregierung womöglich ihre „Schutzpflicht“ gegenüber den zivilen Opfern – drei Al Qaida-Gegnern – verletzt, weil die US-Drohnenangriffe über die US-Luftwaffenbasis Ramstein abgewickelt wurden.

Ramstein, Hauptquartier der United States Air Force in Europe, ist nicht nur Hauptumschlagplatz für US-Militärtransporte nach Mittelost, sondern auch Standort einer Relaisstation, über die Signale zur Steuerung der Drohnen aus den USA in die Operationsgebiete weitergeleitet werden. Zu den Operationen, die US-Drohnenkrieger via Ramstein durchführten – auf der Basis gilt deutsches Recht –, gehörten auch tödliche Angriffe auf deutsche Staatsbürger, die ohne die Zuarbeit deutscher Behörden nicht durchführbar gewesen wären.

Das Gerichtsverfahren, in dem das Oberverwaltungsgericht Münster im März geurteilt hat, war im Oktober 2014 von drei Jemeniten angestrengt worden. Die drei, Angehörige der Familie Bin Ali Jaber aus dem Dorf Khashamir im Osten des Jemen, hatten gegen die Bundesregierung geklagt, weil drei ihrer Verwandten am Abend des 29. August 2012 durch einen Angriff von US-Drohnen getötet und viele andere schwer traumatisiert worden waren.

Das Münsteraner Gericht geht dabei von der für die Bundesregierung günstigen Annahme aus, dass der Einsatz von US-Drohnen im Jemen „nicht generell unzulässig“ sei. Das ist keineswegs Konsens. „Außerhalb bewaffneter Konflikte … sind Tötungen mittels Drohnenangriffen strafrechtlich als Mord einzustufen“, konstatiert das European Center for Constitutional and Human Rights, das die Angehörigen unterstützt.

Tatsächlich kommen bei US-Drohnenangriffen keineswegs nur „bewaffnete Kämpfer“, sondern vielmehr zahllose Zivilisten ums Leben. So sind etwa im Jemen laut Angaben des Bureau of Investigative Journalism in London von den mehr als 1.000 Personen, die durch Drohnenangriffe getötet wurden, zwischen 174 und 225 zivile Opfer gewesen.