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Verstoss gegen das Völkerrecht bei Soleimani-Tötung?

Foto: Official White House Photo, Sheelah Craighead

Berlin (dpa/iz). Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben erhebliche Zweifel daran, dass die gezielte Tötung des iranischen Generals Ghassem Soleimani durch das US-Militär mit dem Völkerrecht zu vereinbaren ist. „Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren“, heißt es in einem Gutachten, das von Abgeordneten der Linken in Auftrag gegeben wurde.
Der tödliche Drohnenangriff auf Soleimani erfülle „offensichtlich nicht die Kriterien eines ‘finalen Rettungsschusses’“ und erscheine deshalb als Verstoß gegen das im Zivilpakt der Vereinten Nationen festgeschriebene Recht auf Leben.
Soleimani war Anfang Januar von einer US-Drohne im Irak getötet worden. Washington begründete dies mit angeblich bevorstehenden Angriffen auf US-Bürger und Botschaften, hat dafür aber keine Beweise vorgelegt.
Die Wissenschaftler des Bundestages bezweifeln auch die Rechtmäßigkeit der iranischen Reaktion, die Teheran ebenfalls mit Selbstverteidigung begründet hat. Am 8. Januar wurden Militärstützpunkte im Irak, auf denen US-Soldaten stationiert sind, mit Raketen attackiert.
Das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta greife in diesem Falle nicht, da der Drohnenangriff zum Zeitpunkt des Gegenschlags bereits abgeschlossen gewesen sei, heißt es in dem Gutachten. „Der Iran beruft sich auf keine unmittelbar bevorstehende Bedrohung durch die USA, die durch den Raketenbeschuss abzuwehren wäre. Dafür, dass die USA die Eliminierung weiterer Mitglieder des iranischen Führungszirkels geplant hatten, gibt es keine belastbaren Hinweise.“