Verwaltungsgericht Kassel: Beamtin darf Kopftuch im Dienst tragen

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(fairinternational) Mit Urteil vom 28.02.2018 hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden, dass die beklagte Stadt einer Beamtin das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen während der Dienstzeit nicht verbieten darf. Damit hat das Gericht bestätigt, dass das Recht auf das Tragen des Kopftuches in unserer Verfassung verbrieft ist.
Das Gericht wertet in seiner Entscheidung das Kopftuchverbot für städtische Bedienstete als mit der Verfassung nicht vereinbar. Was sich selbstverständlich anhört, ist ein Novum für den Bereich der Kommunalverwaltung.
Umso wichtiger war für uns die Betreuung der Klägerin während des hiesigen Verfahrens. Das Urteil ist ein positives Signal und Hoffnungsschimmer für alle Frauen, die durch verfassungswidrige Praktiken von der Ausübung ihres Berufes abgehalten werden oder gar nicht erst Zugang zu ihren Wunschberufen erhalten.
Zutreffend sieht das Gericht im Kopftuchverbot einen ungerechtfertigten Eingriff in die Religionsfreiheit. So befindet sich die Entscheidung im Einklang mit der bundesverfassungsgerichtlichen Judikatur zum Kopftuch im Schulwesen. Der mühsame Weg, den kopftuchtragende Frauen für die Erlangung ihrer Rechte beschreiten müssen, ist hingegen lange nicht abgeschlossen.
Zum einen spricht es für sich, dass für verschiedene hoheitliche Tätigkeiten das Recht zum Tragen des Kopftuches einzeln eingeklagt werden muss. Zum anderen sind die Diskussionen um das Kopftuch im Justizwesen nach wie vor aktuell und bedürfen noch einer von Freiheit und Toleranz geprägten Entscheidung. Zum anderen schimmert auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel eine durchaus ablehnende Haltung gegenüber dem Kopftuch durch. Die gerichtliche Bezeichnung des Kopftuches als ‘ostentatives Zeichen’ mit ‘polarisierender Wirkung’ ist ein anschauliches Beispiel dafür, mit welchen Vorurteilen kopftuchtragende Frauen zu kämpfen haben.
Die Religionsfreiheit ist ein gewichtiges Gut der Verfassung. Daran erinnern nicht nur Urteile wie die des Verwaltungsgerichts Kassel, sondern auch Frauen wie die Klägerin, die den Verfahrensgang trotz aller Hürden wagen.