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Weitere Einschränkungen des religiösen Lebens

Foto: Ömer Sefa Baycal

„Hütet euch vor der Übertreibung in der Religion! Denn diejenigen, die vor euch waren, sind wegen der Übertreibung in der Religion zugrunde gegangen.“ (überliefert von Ibn Madscha)

Bonn (KNA/iz). Die Einschränkungen des religiösen Lebens in Deutschland wegen des Coronavirus schreiten voran. Das betrifft nicht nur Christen, sondern auch Juden und Muslime.

Ein großflächiges behördliches Verbot von öffentlichen Gottesdiensten im Kampf gegen das Coronavirus ist nach den Worten des Juristen Christian Hillgruber auch hierzulande möglich. Grundlage dafür sei das Infektionsschutzgesetz, sagte der Direktor des Instituts für Kirchenrecht an der Universität Bonn der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Allerdings muss auch bei Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung dienen sollen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.“ Eine „religiöse ‘Grundversorgung’“ müsse gewährleistet sein, so der Jurist.

Bei der Telefonseelsorge in Deutschland steigt unterdessen die Zahl der Anrufe zum Coronavirus an. Derzeit drehten sich etwa acht Prozent der täglichen Anrufe um das Thema, sagte der Leiter der Telefonseelsorge Bochum, Ludger Storch, der KNA. Zu Wochenbeginn habe der Anteil noch bei etwa vier Prozent gelegen. Nun meldeten sich Menschen, die an Angststörungen litten und momentan aushäusige Kontakte mieden, sowie ältere und gebrechliche Menschen.

Auch die mit reagieren mit verstärkten Vorsichtsmaßnahmen. Der türkisch-muslimische Moscheeverband DITIB teilte der KNA mit, er habe seinen fast 900 Gemeinden bundesweit empfohlen, bis auf Weiteres auf Großveranstaltungen zu verzichten. In einer Presseerklärung vom 13. März sagte der Dachverband, dass in allen Mitgliedsgemeinden an diesem Tag das Freitagsgebet ausgesetzt werde.

Man stehe einer Pandemie durch den Coronavirus gegenüber, die sich, ausgehend von der Provinz Wuhan, inzwischen über die ganze Welt verteilte und zahlreiche Todesfälle verursacht hat. „Diese Pandemie zwingt alle Institutionen und Organisationen zu drastischen Maßnahmen, um die Verbreitung einzudämmen.“ Alle stünden in der Pflicht, einen Beitrag zu ihrer Eindämmung zu leisten.

Des Weiteren ruft der DITIB-Bundesvorstand zur „allgemeinen Vorsicht“ auf, die Ansteckungsgefahr ernst zu nehmen. Insbesondere ältere und vorerkrankte Menschen seien gefährdet. Dementsprechend bitte man alle Muslime um Sorgfalt und Rücksicht auf jeden gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft, gemäß dem Qur’an-Vers: „Und wenn jemand einen Menschen das Leben rettet, dann ist es so, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben gerettet.“

Ähnlich äußerte sich der Zentralrat der Muslime über seine Kanäle. Entgegen einer Stellungnahme vom 9. März rate man „allen Geschwistern in aller Dringlichkeit“ mindest bis Ende März das Freitagsgebet in allen Moscheen auszusetzen. Darüber hinaus solle auf Großveranstaltungen und weitere Aktivitäten in den Moscheen verzichtete werden.

„Wir bitten um Verständnis für die Maßnahmen der Notsituation und bitten Gott, den Allmächtigen, die ganze Menschheit von dieser Epidemie zu befreien und unser Land vor allem Bösen und Widrigen zu bewahren“, hieß es in dem Text.

Bedeutungsgleich äußerten sich weitere, lokale Zusammenschlüsse auf Länderebene wie die SCHURA Schleswig-Holstein. Für den Schutz der Gesundheit von Gemeindemitgliedern sollten Freitagsgebete, Veranstaltungen und Unterricht bis März ausgesetzt werden. Man werde die Lage je nach aktuellem Stand neu bestimmen.
Im Laufe des heutigen Tages haben sich weitere Dachverbände und Landeszusammenschlüsse angeschlossen. Dazu gehören unter anderen die Union der Islamisch-Albanischen Zentren (UIAZD) sowie der Zentralrat der Marokkaner (ZRMD).