Empirische Werte und Umfragen belegen, dass Muslime – insbesondere Migranten und Frauen mit Kopftuch – spürbaren Diskriminierungen bei der Stellensuche ausgesetzt sind. Die anonymisierte Bewerbung soll das ändern.
(igmg.de). Es ist an der Zeit, Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen. Insbesondere Muslime sind betroffen und die Zahl der Beschwerden nimmt stetig zu“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Mustafa Yeneroglu, anlässlich der am 17. April veröffentlichten Evaluation des Pilotprojekts „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Yeneroglu weiter: „Die Evaluation des Pilotprojekts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt, dass anonymisierte Bewerbungsverfahren die Chancen von Migranten und Frauen auf dem Arbeitsplatz deutlich erhöhen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.“
Von Diskriminierungen seien insbesondere Muslime betroffen und muslimische Frauen gleich mehrfach, wenn Sie ein Kopftuch tragen. Yeneroglu verwies an dieser Stelle auf die Auswirkungen des gesetzlichen Kopftuchverbots, welches ursprünglich nur für einen kleinen Kreis von Staatsdienerinnen eingeführt wurde. Mittlerweile hat sich seine Wirkung auch in den privaten Sektor ausgebreitet. Insbesondere in jene Wirtschaftszweige, die einen direkten Kundenkontakt benötigen.
Die Studie „Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen“ des Landesintegrationsministeriums zeigt nach Ansicht von Yeneroglu zudem deutlich auf, nach welchem Muster Ausgrenzung erfolge. Je gebildeter Muslime sind, desto häufiger müssten sie staatliche Sozialleistungen beziehen. „Das ist fatal in zweifacher Hinsicht: Zum einen werden Potenziale vergeudet und zum anderen können wir es uns nicht leisten, Menschen aufgrund ihrer Religion aus dem Arbeitsmarkt auszuschließen.“
Welche Ausmaße die Ausgrenzung angenommen hat, „sehen wir an den zunehmenden Beschwerden, die bei der IGMG eingehen. Immer mehr Muslime wenden sich an uns und berichten davon, dass sie trotz bester Qualifikationen und Hunderten Bewerbungen kaum zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Dabei ist das persönliche Gespräch besonders wichtig.“ Nicht wenige Betroffene hätten davon berichtet, dass in persönlichen Vorstellungsgesprächen zunächst interreligiöse Aufklärungsarbeit geleistet werden müsse, ehe man über die fachliche Eignung spricht. Dahin müsse man aber erst einmal kommen. Das Pilotprojekt habe sich bewährt und ist „laut Antidiskriminierungsgesetz auch umsetzbar“. Damit gebe es keinen Grund, das Verfahren nicht in allen staatlichen Stellen zu etablieren.