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Zentralrat kritisiert Islamunterricht in Hessen

Frankfurt (KNA). Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kritisiert die richterliche Bestätigung des Islamunterrichts an hessischen Schulen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden habe die Einschätzung des Kultusministeriums „unkritisch übernommen“, wonach es sich bei dem Fach nicht um ein religiöses Angebot handelt, erklärte der Zentralrat am 11.09.2019 in Köln. Das Gericht hatte am Montag einen Eilantrag des ZMD gegen den Islamunterricht zurückgewiesen.

Die Organisation kündigte an, eine Beschwerde gegen den Beschluss zu prüfen. Das Gericht habe nicht ausreichend untersucht, ob der Unterricht bekenntnisgebunden sei. Muslimen empfiehlt der ZMD, ihre Kinder nicht in den Islamunterricht, sondern in das Fach Ethik zu schicken.

Hessen testet seit diesem Schuljahr staatlichen Islamunterricht, an dem islamische Religionsgemeinschaften nicht beteiligt sind. Das Fach wurde im Rahmen eines Schulversuchs an sechs weiterführenden Schulen in den 7. Klassen eingeführt.

Der ZMD sieht durch das Fach die im Grundgesetz garantierten Rechte der Religionsgemeinschaften verletzt. Dort heißt es in Artikel 7: „Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.“

Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, das Fach sei kein Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes. Der Islamunterricht solle keine Glaubensinhalte vermitteln, sondern Wissen über den Islam und dessen Auswirkungen auf Kultur, Geschichte, Philosophie, Ethik und Lebensstil. Das Fach sei eher mit Ethik als mit Religionsunterricht vergleichbar. Die staatliche Neutralitätspflicht sieht das Gericht nicht verletzt.